Publikationen 
Soziale Marktwirtschaft (Motive
der Geldhaltung) (Geldverfassung)
1
Einleitung
In der kurzen
Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erfuhren die Wirtschaft
und die Gesellschaft erhebliche Veränderungen und daher denkt kaum
noch jemand an das Elend und die Not die noch vor einigen
Jahrzehnten in unserem Land herrschten. Denn erst mit der
Währungsreform am 20. Juni 1948 erfolgte der Startschuss für den
wirtschaftlichen Wiederaufbau Deutschlands in den Grenzen der
damaligen BRD.
Der Grundstein für einen
wirtschaftlichen Neubeginn war gelegt. Die geistige Leitidee der deutschen
Wirtschaftspolitik ist seit 1948 die soziale Marktwirtschaft.
Viele Leute beschäftigten sich intensiv mit
diesem Thema und schrieben auch interessante Bücher oder Berichte über diese
Thematik. In der Schule beispielsweise wird das Thema der sozialen
Marktwirtschaft wenn überhaupt nur kurz und knapp behandelt. Deswegen
entschieden wir nur das Thema zu analysieren, um uns noch offen stehende Fragen
selbst beantworten zu können. Dabei werden wir uns nicht nur auf die Kennzeichen
der sozialen Marktwirtschaft konzentrieren, sondern auch andere Fragen die uns
interessant erschien beantworten.
Zum Beispiel:
1. Welche Entwicklungsphasen beinhaltet die
soziale Marktwirtschaft?
2. Welches waren die konzeptionellen
Grundlagen und die geschichtlichen Ausgangspunkte der sozialen Markwirtschaft?
3. Welche Rolle spielte Diese bei der
Wiedervereinigung im Jahre 1990?
Das Ziel welches wir durch die Ausarbeitung
dieser Hausarbeit verfolgen, ist einen kleinen Überblick über das weitreichende
Thema der sozialen Marktwirtschaft zu geben.
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2.1.
Einblicke in die vergangene Wirtschaft
Wirtschaftliche und
soziale Missstände führten dazu, dass sich am Ende des 19. Jahrhundert
Arbeiterbewegungen als Gewerkschaften und Parteien organisierten, diese kämpften
dafür, die Lebens – und Arbeitsbedingungen für die abhängig Arbeitenden und
deren Familien zu verbessern. Im Laufe der Jahrzehnte wurden Sozialgesetze unter
dem Druck dieser Bewegungen erlassen. Im Falle von Krankheit, Alter oder gar bei
Arbeitsunfähigkeit sollte nach erlassen diese Gesetzte finanzielle Unterstützung
geleistet werden.
Arbeitschutzgesetze schafften mehr Sicherheit
am Arbeitsplatz, sorgten für geregelte Arbeitszeiten u.s.w. Diese sozialen
Errungenschaften wurden im 20. Jahrhundert ausgebaut. Forderungen nach
Mitbestimmung bei Unternehmungsentscheidungen wurden erhoben und nach dem Ersten
und Zweiten Weltkrieg zum Teil verwirklicht.
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Die freie Marktwirtschaft
bestimmte das wirtschaftliche Bild im 19. Jahrhundert in Deutschland und anderen
europäischen Staaten. In das Wirtschaftsgeschehen wurde kaum oder gar nicht
seitens des Staates eingegriffen. Die Arbeitnehmer lebten zur damaligen Zeit in
völliger Abhängigkeit von den Unternehmern, weil diese über den Lohn und die
Arbeitszeit „frei“ entscheiden konnten. An Gewerkschaften oder sonstigen
Institutionen war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zu denken. Auch die Preise
der produzierten Waren wurden von den Unternehmern nach belieben bestimmt.
(Preise nicht so wie heute oftmals unter staatlicher Aufsicht.) Auch zum
damaligen Zeitpunkt wurde der Schutz der Natur vollkommen außer Acht gelassen.
Das System der sozialen Marktwirtschaft was zuvor erst theoretisch bekannt war
wurde nach dem Ende des 2. Weltkrieges in der BRD eingeführt.
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2.3. Ursprünge, Konzeption und geschichtliche Hintergründe der
sozialen Marktwirtschaft
Die geistigen Wurzeln der
sozialen Marktwirtschaft reichen in die beiden Traditionen des klassischen
Liberalismus verpflichteten Denkrichtungen, den Ordoliberalismus und den
Neoliberalsismus. Der Ordoliberalismus ist gekennzeichnet durch das
Prinzip des Wettbewerbes sowie durch das Denken in Ordnungen welches auf die so
genannte Freiburger Schule zurückzuführen ist. Die Namen Walter Euken (1891 –
1950), Constantin von Dietze (1891 – 1973) und Hans Dörth (1894 – 1944) sind
unmittelbar mit der Freiburger Schule in Zusammenhang zu bringen. Dem
Neoliberalismus sind vor allem Sozioökonomen wie Alexander Rüstow (1895 – 1963)
und Wilhelm Röpke (1899 – 1966) zuzurechnen, die sich ebenfalls bereits in den
dreißiger Jahren zusammenfanden. Beide liberal ökonomischen Strömungen sind zu
der Erkenntnis gekommen, dass der weitgehend ungezügelte Wirtschaftsliberalismus
des 19. Jahrhunderts nicht nur großes menschliches Leid verursachte, sondern
auch zu einer Vermachtung der Wirtschaft selbst geführt hat, die den Wettbewerb
der Marktkräfte nicht nur gefährdete, sondern teilweise auch aufhob.
Dieser und auch andere
Gründe führten zu der Forderung nach einem starken Staat, welcher in einer neuen
Ordnung Grenzen festlegt und überwacht. Diese Gesetze sollten natürlich von
jedem in seinem wirtschaftlichen Handeln respektiert werden. Neben den liberal –
ökonomischen Elementen waren es solche der
christlichen Soziallehre, die in dieser Konzeption
der Mischordnung soziale Marktwirtschaft eingingen.
Der Nationalökonom
Alfred Müller-Armack griff vor allem die unterschiedlichen Elemente auf und
vereinigte sie zu einer pragmatischen, mehrheitsfähigen, ordnungspolitischen
Konzeption. Das Prinzip „Freiheit auf dem Markt“ in Verbindung mit dem sozialen
Ausgleich waren die Absichten die Müller Armack in seiner Wirtschaftordnung
aufstellte. Als die aus dem Prinzip der Freiheit auf dem Markt abzuleitenden
wirtschaftlichen Freiheiten werden zum Beispiel gesehen: Verbesserung und
Forderung der Arbeits-, Konsum- und Wirtschaftsbedingungen, die Freiheit der
Mitglieder der privaten Haushalte, Vereinigungen zu bilden sowie sich
unternehmerisch zu betätigen. Die Aufgabe bzw. das Prinzip des sozialen
Ausgleichs verpflichtet die Wirtschaftsubjekte, die Freiheitsrechte anderer zu
achten und soziale Missstände zu meiden. Dem Staat stehen das Recht und die
moralische Pflicht zu, die wirtschaftlichen Ergebnisse des Marktes zu
korrigieren, wenn sie den sozialen Ausgleich bedrohen und verhindern. Folgende
staatliche Aufgaben lassen sich aus diesen Feststellungen ableiten: Sicherung
der Leistungskraft der Wirtschaft, Schaffung einer Arbeits- und Sozialordnung,
Einkommens- und Vermögensverteilung und die Sicherung eines funktionsfähigen
Wettbewerbs. Die Vordenker der sozialen Marktwirtschaft hatten mit der
Durchsetzung der Prinzipien „Freiheit am Markt“ und „sozialer Ausgleich“ das
Ziel die Marktprozesse insbesondere die Preisbildung möglichst wenig zu stören.
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2.4.
Entwicklung und Aufbau der sozialen Marktwirtschaft
Die Entwicklung der
sozialen Marktwirtschaft lässt sich in vier Perioden bzw. Zeitabschnitte
einteilen. Die Periode(1) des Wiederaufbaus der Wirtschaft nach dem
Zusammenbruch des Deutschen Reiches und die Errichtung der sozialen
Marktwirtschaft 1948 – 1958, die Periode(2) der Vollbeschäftigung 1959 –
1973, die Periode(3) hoher Arbeitslosigkeit und struktureller
Veränderungen 1974 – 1990 und die Periode(4) des wiedervereinten
Deutschlands bei weiterhin anhaltender hoher Arbeitslosigkeit und struktureller
Veränderungen seit 1990 bis heute.
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2.4.1.
Die
erste Periode
Nach dem 2. Weltkrieg
waren etwa 50 Prozent der Produktionskapazitäten in Deutschland zerstört. Ludwig
Erhard (siehe Anlage 1) war zu dieser Zeit das deutsche Sinnbild des
Wiederaufbaus. Des Weiteren war er Direktor der englischen und amerikanischen
Wirtschaftverwaltung. Mit der im Juni verkündeten Währungsreform und Aufhebung
zahlreicher Bewirtschaftungsvorschriften vom 20. Juni 1948 sorgte er für eine
marktwirtschaftliche Ordnung.
Das am 23. Mai
verabschiedete Grundgesetz lieferte mit der Verankerung bedeutsamer
wirtschaftlicher Grundfreiheiten die verfassungsrechtliche Grundlage für dieses,
mit dem Namen soziale Marktwirtschaft belegte wirtschaftliches Leitsystem. Auch
der Begriff des deutschen „Wirtschaftswunder“ wurde durch Ludwig Erhards
eingeführtes Wirtschaftsmodell, welches anfänglich noch Probleme aufzeigte,
geprägt. Wiederaufbau, Innovationen und wirtschaftliches Wachstum wurden in
diesen Jahren durch massive Staatshilfen gefördert. Der „Marshall - Plan“ der
durch die USA entwickelt wurde, brachte wirtschaftlichen Aufschwung in Europa
(West) und ganz besonders Westdeutschland profitierte aus diesem. Wichtige
soziale Errungenschaften aus dieser Zeit die noch unbedingt zu nennen sind,
wären zum Beispiel:
die Einführung des
„dynamischen Rentensystems (1957), des Kindergeldes (1954) und das
Sozialhilfegesetz (1961). Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in dieser
ersten Periode der sozialen Marktwirtschaft die ordnungspolitischen Grundlagen
freiheitlich- demokratischer Wirtschaftpolitik und gleichzeitig das Fundament
unseres Sozialstaates geschaffen wurden.
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In der zweiten Periode
lag die Arbeitslosenquote stehst unter 3 %, da diese Periode durch
Vollbeschäftigung gekennzeichnet war. Das Außenwirtschaftsgesetz und das
Kreditwesengesetz präsentierten weiterhin den wirtschaftlichen Ordnungsrahmen.
Das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums“, welches dem Staat
eine aktive stabilisierungspolitische Rolle zur Erreichung der ziele
„Preisniveaustabilität“, „außenwirtschaftliches Gleichgewicht“ und „stetiges und
angemessenes Wirtschaftwachstum“ zuweißt, wurde am 8. Juni 1967 in Kraft
gesetzt.
Weiterhin ist die zweite
Periode durch eine sozialstaatliche Expansion gekennzeichnet, welche folgende
Neuerungen brachte: Jugendarbeitsschutzgesetz (1960), Erstes bis Drittes
Vermögensbildungsgesetz (1961, 65, 70) und das Rentenreformgesetz (1972).
Durch die Ausweitung der
staatlich anwachsenden Sozialkosten wurde rasch die Grenze des „ Sozialstaates“
deutlich gemacht. Eine entsprechende Sozialabgaben- und Steuerbelastung war
zwangsläufig.
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Die dritte Periode der
sozialen Marktwirtschaft erwies sich als eine Zeit anhaltend hoher
Arbeitslosigkeit und struktureller Veränderungen. Die Arbeitslosenzahl stieg von
800000 (1974) über 1 Million (1975) bis auf über 2 Millionen. Diese
Arbeitslosenzahl von 2 Millionen wurde im Jahre 1983 erreicht und hielt sich auf
einem Gleichbleibenden Niveau bis zur Wiedervereinigung 1990. Durch die zu
diesem Zeitpunkt verfügbaren wirtschaftpolitischen Mittel, konnte diese hohe
Arbeitslosigkeit nicht wirkungsvoll bekämpft werden. Einige Gründe waren zum
Beispiel: eine starke Erhöhung der Arbeitskosten durch rascheren Anstieg der
Lohn- und Lohnnebenkosten (Sozialzuschläge), der zunehmende Einsatz
arbeitssparender Technologien, der Rückgang öffentlicher Aufträge und noch
einige anderen Faktoren mehr.
Weitere sozialpolitische
Errungenschaften waren in der dritten Entwicklungsphase zum Beispiel: Kindergeld
auch für das erste Kind (1975), eine Erhöhung des Kindergeldes für das zweite
und alle folgende Kinder (1975) sowie weitere Kindergelderhöhungen (1978, 79,
81). Des Weiteren waren die Einführung des Erziehungsurlaubes, des
Erziehungsgeldes, sowie der rentenversicherungsrechtlichen Anerkennung des
Erziehungsjahres (1985).Weitere Einnahmen sollte auch das „Gesetz über
Konkursausfall“ (1974), das „Mutterschaftsurlaubsgesetz“ (1979) und das „Vierte
und Fünfte Vermögensgesetz“ (1984, 87) nicht außer Acht lassen. Diese ganzen vom
Staat eingeführten Leistungen führten zu einem bedrohlichen Anstieg der
Staatsschulden.
Ordnungspolitische
Neuerungen erfolgten in dieser Periode im Wesentlichen auf zwei Gebieten:
der Wettbewerbspolitik
und der paritätischen Mitbestimmung. Der verstärkten Konzentration im
Unternehmensbereich begegnete der Gesetzgeber mit zwei Novellierungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (1976 und 1986), durch die insbesondere
die Fusionskontrolle und Missbrauchaufsicht über marktbeherrschenden Unternehmen
verbessert werden sollte. Im Jahre 1976 wurde die paritätische (gleichgestellte)
Mitbestimmung auf alle Genossenschaften und Kapitalunternehmen mit mehr als 2000
Beschäftigten ausgedehnt.
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Mit der Wiedervereinigung
Deutschlands, genauer gesagt mit dem Staatvertrag vom 18.05.1990 und dem
Beschluss der Volkskammer (DDR) vom 23.08.1990 beginnt die vierte Periode. Diese
Periode kann man auch als Phase der Integration der ehemaligen DDR in die
soziale Marktwirtschaft bezeichnen. Sie ist eigentlich erst dann wirklich
abgeschlossen wenn es geschafft wurde die jetzigen neuen Bundesländer auf das
gleiche wirtschaftliche Niveau wie das der alten Bundesländer zu bringen.
Am 01.07.1990 einigten
sich die Bundesrepublik Deutschland mit der damaligen Deutschen Demokratischen
Republik in einem Staatsvertrag über die Bildung von einer Währungs-,
Wirtschaft- und Sozialunion. Die soziale Marktwirtschaft war die Grundlage für
die gemeinsame Wirtschaftsordnung beider Vertragsparteien. Sie wurde
insbesondere durch Privateigentum, freie Preisbildung, Leistungswettbewerb und
grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und
Dienstleistungen bestimmt. Die DDR stellte sicher, dass alle Maßnahmen die sie
trifft, mit der sozialen Marktwirtschaft im Einklang stehen. Die Maßnahmen
wurden so getroffen, dass sie gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu
einem hohen Beschäftigungsgrad und zu außenwirtschaftlichen Gleichgewicht bei
stetigem und angemessenem Wachstum beitrugen. Darüber hinaus verpflichtete sich
die DDR, die Rahmenbedingungen für die Entfaltung der Marktkräfte und der
Privatinitiative zu schaffen, um den Strukturwandel, die Schaffung moderner
Arbeitsplätze, eine breite Basis aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie
freien Berufen und den Schutz der Umwelt zu fördern.
Die
Unternehmungsverfassung sollte so gestaltet werden, dass sie auf den Prinzipien
der sozialen Marktwirtschaft mit der freien Entscheidung der Unternehmen über
Produkte, Mengen, Investitionen, Arbeitsverhältnisse, Produktionsverfahren,
Preise und Gewinnverwendung beruht. Um eine Umgestaltung der DDR Wirtschaft
realisieren zu können, verabschiedete die Volkskammer am 18.06.1990 das Gesetz
zur Privatisierung und der Reorganisierung des volkseigenen Vermögens
(Treuhandgesetz). Laut diesem Gesetz sollten bis zum 01.07.1990 an die 8000
Kombinate und volkseigene Betriebe in Kapitalgesellschaften umgewandelt und
wettbewerblich strukturiert werden. Das Treuhandgesetz sah vor, dass diese neuen
Gesellschaften nach dem 01.07.1990 privatisiert werden sollten. Mit dem
Eintreten des Einigungsvertrages traten auch das Investitionsgesetz und das
Vermögensgesetz in Kraft. Jedoch wurden diese beiden Gesetze durch das
„Hemmnisbeseitigungsgesetz“ vom 22.03.1991 geändert. Durch dieses Gesetz sollte
vor allem die Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern erhöht werden.
Wie sich sehr schnell herausstellte, konnte dem vermögensrechtlichen
Klärungsbedarf nicht in entsprechender Weise Folge geleistet werden. Im Prinzip
kann man sagen, dass es zu der damaligen Zeit in der Gesetzgebung sehr
durcheinander zuging. Endgültige Abhilfe sollte das zweite
Vermögensrechtänderungsgesetz vom 22.07.1992 schaffen.
In den neuen
Bundesländern sollte der wirtschaftliche Aufschwung durch eine Vielzahl von
Programmen angekurbelt werden. Diese waren bzw. sind: Kreditprogramme,
Abschreibungsvergünstigungen, Bürgschaftsprogramme und
Exportkreditversicherungen um nur mal einige zu nennen. Wie wir aus eigener
Erfahrung wissen, blieb der rasch erhoffte wirtschaftliche Aufschwung aus.
Die Abwanderung von
Hochqualifizierten und engagierten Arbeitskräften in die alten Bundesländer war
und ist eines der größten Probleme der damaligen und der heutigen Zeit. Die in-
und ausländische Investoren blieben trotz der sehr guten Standortattraktivität
unter ihren Erwartungen, da diese noch weiter in den Osten „zogen“. Eine sich in
den alten Bundesländern bereits 1992 anbahnende und 1993 voll entfaltende
Rezession (Für
den Begriff Rezession gibt es keine einheitliche Definition. Weit verbreitet ist
die Beschreibung einer Rezession auf Basis der Veränderung des realen
Bruttonationaleinkommens (BNE) bzw. Bruttoinlandsprodukts (BIP). Eine Rezession
liegt demnach dann vor, wenn die Wachstumsrate in zwei Aufeinanderfolgenden
Quartalen – je im Vergleich zum Vorquartal – negativ ist)
verstärkte insbesondere die private Investitionszurückhaltung.
Die Zahl der
Arbeitslosigkeit erhöhte sich, die Staatsschulden stiegen weiterhin bedrohlich
an ( 1991: 222.995 Aussiedler und 256.112 Asylbewerber; 1992: 230.565 Aussiedler
und 438.191 Asylbewerber) in der Bundesrepublik und belastete nicht unerheblich
den Sozialhaushalt. Dieser enorme Zustrom ging im Laufe der Jahre langsam
zurück. Am Anfang des Jahres 1993 wird unter bzw. mit dem so genannten
„Solidarpakt“ die Finanzierung der Deutschen Einheit ab 1995 abgesteckt. Die
wichtigsten Beschlüsse dieser Zeit sind: Solidaritätszuschlag von 7,5% auf Lohn-
und Einkommensteuer (ab 01.01.1998 wurde dieser Zuschlag auf 5,5% abgesenkt) und
der Fonds der deutschen Einheit der 1993 einen Zuschlag von 3,7 Milliarden DM
erhielt. Durch eine Reihe von Gesetzlichen Veränderungen versuchte die
Bunderregierung den sozialen Ausbau der Sozialen Marktwirtschaft weiter nach
vorne „zu treiben“. Diese waren unter anderen: die weitere Erhöhung des
Kindergeldes, Anhebung des Kinderfreibetrages, Ausdehnung des
Erziehungsurlaubes, die Rentenreform, das Standortsicherungssystem, Verbesserung
des Wohngeldes, die Pflegeversicherung, das Gesundheitsstrukturgesetz und die
Jahressteuergesetze.
(oben)
Die soziale
Marktwirtschaft ist von ihren Begründer nie als fertiges Modell verstanden
worden, sie ist vielmehr als ein offenes System anzusehen.
Es ist daher in deren
Sinne, wenn unter dem Eindruck von Strukturkrisen, Konjunkturstörungen oder
anderen von ihnen nicht vorhergesehenen Herausforderung über die Ausgestaltung
oder Weiterentwicklung dieser nachgedacht wird.
Die wichtigsten Elemente
in der Konzeption der sozialen Marktwirtschaft sind:
-
Vertragsfreiheit: Diese
soll ihre Beschränkung nur dort haben, wo sie zur Einschränkung oder
Verhinderung des Wettbewerbs missbraucht wird.
-
Das
Wettbewerbsprinzip: Es will
Raum für individuelle Leistungsbereitschaft und Konsumfreiheit schaffen, der
Staat soll die Entstehung von Kartellen und Monopolen verhindern bzw.
kontrollieren. Des Weiteren zählt auch das „Gesetz des unlauteren Wettbewerb“
dazu.
-
bewusste
Konjunktur- und Wachstumspolitik
-
Privateigentum an Produktionsmittel und freie Preisbildung:
Es gilt als die Grundlage dezentraler unternehmerischer Planung und
Entscheidung über die Produktion und als Anreiz für Gewinnorientierten
Wettbewerb.
-
Soziale
Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und sozialer Fortschritt:
Durch staatliche Umverteilungsmaßnahmen in Form von Sozialhilfeleistungen,
Sozialrenten und Ausgleichszahlungen, Subventionen, Zuschüssen, progressiver
Einkommensteuer usw. durch die Systeme der Sozialen Sicherung: Renten-,
Kranken- Arbeitslosen und Pflegeversicherung, Unfallversicherung durch eine
Arbeits- und Sozialordnung.
-
Politik
des stabilen Geldwertes:
z.B.
durch unabhängige Notenbank
-
Sicherung
der Vollbeschäftigung
-
Das
Sozialprinzip:
Obwohl der
markwirtschaftliche Wettbewerb an sich schon sozial angesehen wird, geht man
davon aus das nicht alle sozialen und marktwirtschaftlichen Probleme durch
den Markt gelöst werden können.
Die soziale Gerechtigkeit soll
durch folgende Maßnahmen gewährleistet werden: Kranken und Rentenversicherung,
staatliche Fürsorgeleistungen für sozial Schwache (z.B. die Tafeln),
Arbeitslosenversicherungen.
Um diese Merkmale zu
verdeutlichen, möchten wir noch einige Beispiele für die Einbeziehung sozialer
Elemente in der Wirtschaftordnung hinzufügen:
1.
Markeingriffe des
Staates (Subventionspolitik)
2.
Tarifsvertragsrecht
3.
Soziales Netz
4.
Wettbewerbsaufsicht und
Kartellgesetz
5.
Mitbestimmung der
Arbeitnehmer
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2.6. Wirtschaftspolitische Ziele in
der Sozialen Marktwirtschaft
In der Sozialen Marktwirtschaft soll also der
Staat die Wirtschaft aktiv beeinflussen. Die wichtigsten Ziele sind dabei die
Gesellschaft nach den herrschenden Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit zu
gestalten (Sozialstaat) und die sozial unerwünschten Versäumnisse und Folgen
marktwirtschaftlichen Wettbewerbs von vornherein verhindern oder im Nachhinein
beseitigen beziehungsweise abmildern.
In der sozialen Marktwirtschaft hängen die
Bereiche, konkrete Ziele und das Ausmaß des staatlichen Eingriffs davon ab,
welche Probleme von der Regierung als wichtig angesehen werden. Dazu einige
Beispiele: Im Hinblick auf die Schul- und Berufsausbildung soll durch
öffentliche Angebote und Leistungen sowie finanzielle Unterstützungen eine
größere Chancengleichheit erreicht werden. Durch unterschiedliche Besteuerung
(z.B. des Einkommens) soll ein gewisser Ausgleich zwischen „Arm“ und „Reich“
stattfinden. Des Weiteren kann man auch die Subventionierungshilfen des Staates
an dieser Stelle nennen. Ein weiterer wichtiger Punkt der Sozialpolitik des
Staates ist es, denen zu helfen die kein ausreichendes Einkommen erzielen.
Mittel die zu diesem Zwecke angewandt werden sind zum Beispiel: Sozialhilfe,
Arbeitslosenhilfe, Wohngeld und aktuell wäre das neue Arbeitslosengeld 2 zu
erwähnen, welches eine neue rechtliche Errungenschaft der derzeitigen
Bundesregierung ist bzw. sein soll. Bei diesem handelt es sich um eine
Kombination von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Erlassene Gesetze sollen die
Arbeitnehmer schützen, die Umwelt vor weiteren enormen Schäden bewahren und die
Gesundheit aller Menschen weiterhin gewährleisten. Allgemein könnte man sagen,
dass als das wirtschaftspolitische Gesamtziel die Maximierung des
gesellschaftlichen Wohlstandes anzusehen ist. Diese Zielvorgabe wird in
zahlreichen Literaturen in unterschiedlichster Art und Weise dargestellt. Das
„magische Dreieck“ welches aus den folgenden Komponenten besteht: A.
Vollbeschäftigung, B. Stabilität des Preisniveaus und C.
außenwirtschaftliches Gleichgewicht (Zahlungsbilanzausgleich) wären an dieser
Stelle als gebündelte Zielvorgabe zu nennen. Hierbei weißt die Bezeichnung
„magisch“ auf die große Schwierigkeit hin, alle diese Ziele gleichzeitig zu
erreichen.
Eine Art Zielkonflikt entsteht, da sich immer
nur zwei Ziele gleichzeitig durchsetzen lassen, deswegen gibt es drei mögliche
Konstellationen.
-
A und B zu Lasten von
à C.
-
B und C zu Lasten von
à A.
-
C und A zu Lasten von
à B.
Der Zielbündelung des „magischen Dreiecks“
werden andere erweiterte Zielkombinationen zur Seite gestellt. Elemente dieser
weiteren Zielkombination sind:
Wirtschaftliches Wachstum, gleichmäßige
Einkommensverteilung und die Optimierung der Umweltpolitik.
Wenn diese Elemente zusätzlich zum Einsatz
kommen, dann spricht man häufig vom „magischen Viereck“, „magischen Fünfeck“
oder sogar vom „magischen Polygon“.
Schon im verabschiedeten Gesetz zur Förderung
der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967 wurden die
wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland wie folgt benannt:
-
Vollbeschäftigung
-
Außenwirtschaftliches
Gleichgewicht
-
Stabilität des Preisniveaus
-
Stetiges und angemessenes
Wachstum
(oben)
2.7.
Sozialmarktwirtschaftliche Zukunftsaufgaben
Politiker und
Experten sind sich darüber einig, dass das Wirtschaftsystem der Zukunft eine
ökologisch orientierte soziale Marktwirtschaft sein muss. Das Hauptaugenmerk
liegt auf einer guten wirtschaftlichen Versorgung und einem hohen Maß an
sozialer Gerechtigkeit. Ein zentrales Ziel der Wirtschaft sollte der Schutz der
natürlichen Lebensgrundlagen sein.
Im Folgenden
wären noch einige Zukunftsaufgaben der sozialen Marktwirtschaft zu benennen.
-
Ausbau und Weiterentwicklung
der wirtschaftlichen Integration der ehemaligen DDR beziehungsweise der neuen
Bundesländer
-
-
Die Eindämmung der Arbeitslosigkeit
durch : flexiblere Arbeitszeiten - aktuelle Gespräche über 42 Stundenwoche,
Qualifizierungsprogramme wie z.B. Weiterbildung und Umschulung, Veränderung der
Lohnfindung, Teilzeitjobs, Jobs auf 400,- € Basis ...etc.
-
-
Ermäßigung der Steuersätze
für z.B. das Einkommen und für Unternehmungen. Obwohl die Bundesregierung einen
anderen Weg einschlägt um die hohe Staatsverschuldung zu verringern
-
-
Kontinuierlicher Abbau von Subventionen
(besonders von denen die sich in ihrer Wirkungsweise gegenseitig aufheben)
-
-
Offener Wettbewerb
z.B. auch für staatliche Unternehmen (die Post oder die Telekom...welche beide
privatisiert wurden, jedoch hält der Staat bei beiden Unternehmen noch eine
erheblich große Zahl an Aktien)
-
-
Erneuerung aller wirtschaftlichen Unternehmen
( um Wettbewerbsfähig zu bleiben)
-
-
Einsparung der Verwaltungskosten
( Zusammenlegung mehrerer Kommunen und Gemeinden um auch wirtschaftlich agieren
zu können. z.B. Planung von Zusammenlegung der Kreise – „ Kreisreform“)
(oben)
Unter dem Begriff „soziale Marktwirtschaft“
kann man eine zusammenfassende Bezeichnung für die Grundsätze, nach denen die
Wirtschaft der Bundesregierung Deutschland geordnet ist verstehen. Laut Ludwig
Erhard ist die „soziale Marktwirtschaft“ eine Form der Wettbewerbsordnung. Das
Ziel dieser Wettbewerbsordnung ist es, auf Basis der Konkurrenzwirtschaft, die
freie Initiative des Einzelnen
Im Jahre 1947 prägte der Nationalökonom
Alfred Müller-Armack den Begriff der sozialen Marktwirtschaft. Sein Wille war
es, einen neuen Weg zwischen dem freien Walten und Schalten der Marktgesetze
auf der einen und der Konzepte der zentral gelenkten Planwirtschaft auf der
anderen Seite zu finden.
Aus der Weltwirtschaftskrise zog man die
Lehre, dass der Markt ohne das Eingreifen des Staates nicht genügend
Selbstheilungskraft hat um Krisen von katastrophalem Ausmaß zu verhindern.
Mit dem Konzept der sozialen Marktwirtschaft,
welches anfangs in den Parteien und Gewerkschaften sehr umstritten war, wollten
seine Verfechter für die Belebung der Wirtschaft in den Westzonen, die
Arbeitskräfte des Marktes nutzen und zugleich die Aufrechterhaltung des
Wettbewerbs gewährleisten. Außerdem sollten starke Benachteiligungen und soziale
Ungerechtigkeit ausgeglichen werden.
Des weiteren kann man sagen, dass die soziale
Marktwirtschaft nicht als reine Wirtschaftstheorie anzusehen ist. Im Gegenteil:
Sie stellt den Menschen, sein Engagement und vor allem seine eigene Initiative
in den Mittelpunkt. Ihre Verwirklichung vollzieht sich u.a. in der Fähigkeit zur
permanenten - politischen und ökonomischen - Innovation, in selbständigem
Unternehmertum und natürlich in der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen.
Erst praktisches Handeln und persönliches Vorbild erfüllen sie mit Leben.
Natürlich gibt es auch eine Menge von
Kritikern, jedoch bleibt festzustellen, dass die soziale Marktwirtschaft im
Verlauf von mehr als 40 Jahren den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einen
großen, nie zuvor gekannten Wohlstand bescherte.
(oben)
Literaturverzeichnis
http://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/soziale-marktwirtschaft.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite
http://www.wirtschaftundschule.de/Service___Termine/Lexikon/S/Soziale_Marktwirtschaft.html
http://www.kas.de
Rolf H. Hasse/H.
Schneider/K. Weigelt (Hrsg.): Lexikon Soziale Marktwirtschaft.
Wirtschaftspolitik von A bis Z, Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn
(oben)
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