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     Soziale Marktwirtschaft (Motive der Geldhaltung) (Geldverfassung)

1 Einleitung

 

In der kurzen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erfuhren die Wirtschaft und die Gesellschaft erhebliche Veränderungen und daher denkt kaum noch jemand an das Elend und die Not die noch vor einigen Jahrzehnten in unserem Land herrschten. Denn erst mit der Währungsreform am 20. Juni 1948 erfolgte der Startschuss für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Deutschlands in den Grenzen der damaligen BRD.

Der Grundstein für einen wirtschaftlichen Neubeginn war gelegt. Die geistige Leitidee der deutschen Wirtschaftspolitik ist seit 1948 die soziale Marktwirtschaft.

Viele Leute beschäftigten sich intensiv mit diesem Thema und schrieben auch interessante Bücher oder Berichte über diese Thematik. In der Schule beispielsweise wird das Thema der sozialen Marktwirtschaft wenn überhaupt nur kurz und knapp behandelt. Deswegen entschieden wir nur das Thema  zu analysieren, um uns noch offen stehende Fragen selbst beantworten zu können. Dabei werden wir uns nicht nur auf die Kennzeichen der sozialen Marktwirtschaft konzentrieren, sondern auch andere Fragen die uns interessant erschien beantworten.

 

Zum Beispiel:

1. Welche Entwicklungsphasen beinhaltet die soziale Marktwirtschaft?

2. Welches waren die konzeptionellen Grundlagen und die geschichtlichen Ausgangspunkte der sozialen Markwirtschaft?

3. Welche Rolle spielte Diese bei der Wiedervereinigung im Jahre 1990?

 

Das Ziel welches wir durch die Ausarbeitung dieser Hausarbeit verfolgen, ist einen kleinen Überblick über das weitreichende Thema der sozialen Marktwirtschaft zu geben.

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2. Soziale Marktwirtschaft

 

2.1. Einblicke in die vergangene Wirtschaft

Wirtschaftliche und soziale Missstände führten dazu, dass sich am Ende des 19. Jahrhundert Arbeiterbewegungen als Gewerkschaften und Parteien organisierten, diese kämpften dafür, die Lebens – und Arbeitsbedingungen für die abhängig Arbeitenden und deren Familien zu verbessern. Im Laufe der Jahrzehnte wurden Sozialgesetze unter dem Druck dieser Bewegungen erlassen. Im Falle von Krankheit, Alter oder gar bei Arbeitsunfähigkeit sollte nach erlassen diese Gesetzte finanzielle Unterstützung geleistet werden.

Arbeitschutzgesetze schafften mehr Sicherheit am Arbeitsplatz, sorgten für geregelte Arbeitszeiten u.s.w. Diese sozialen Errungenschaften wurden im 20. Jahrhundert ausgebaut. Forderungen nach Mitbestimmung bei Unternehmungsentscheidungen wurden erhoben und nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg zum Teil verwirklicht.

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2.2. Der Weg von der freien zur soziale Marktwirtschaft

 

Die freie Marktwirtschaft bestimmte das wirtschaftliche Bild im 19. Jahrhundert in Deutschland und anderen europäischen Staaten. In das Wirtschaftsgeschehen wurde kaum oder gar nicht seitens des Staates eingegriffen. Die Arbeitnehmer lebten zur damaligen Zeit in völliger Abhängigkeit von den Unternehmern, weil diese über den Lohn und die Arbeitszeit „frei“ entscheiden konnten. An Gewerkschaften oder sonstigen Institutionen war zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zu denken. Auch die Preise der produzierten Waren wurden von den Unternehmern nach belieben bestimmt. (Preise nicht so wie heute oftmals unter staatlicher Aufsicht.) Auch zum damaligen Zeitpunkt  wurde der Schutz der Natur vollkommen außer Acht gelassen. Das System der sozialen Marktwirtschaft was zuvor erst theoretisch bekannt war wurde nach dem Ende des 2. Weltkrieges in der BRD eingeführt.

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2.3. Ursprünge, Konzeption und geschichtliche Hintergründe der sozialen Marktwirtschaft

 

Die geistigen Wurzeln der sozialen Marktwirtschaft reichen in die beiden Traditionen des klassischen Liberalismus verpflichteten Denkrichtungen, den Ordoliberalismus und den Neoliberalsismus. Der Ordoliberalismus ist gekennzeichnet durch das Prinzip des Wettbewerbes sowie durch das Denken in Ordnungen welches auf die so genannte Freiburger Schule zurückzuführen ist. Die Namen Walter Euken (1891 – 1950), Constantin von Dietze (1891 – 1973) und Hans Dörth (1894 – 1944) sind unmittelbar mit der Freiburger Schule in Zusammenhang zu bringen. Dem Neoliberalismus sind vor allem Sozioökonomen wie Alexander Rüstow (1895 – 1963) und Wilhelm Röpke (1899 – 1966) zuzurechnen, die sich ebenfalls bereits in den dreißiger Jahren zusammenfanden. Beide liberal ökonomischen Strömungen sind zu der Erkenntnis gekommen, dass der weitgehend ungezügelte Wirtschaftsliberalismus des 19. Jahrhunderts nicht nur großes menschliches Leid verursachte, sondern auch zu einer Vermachtung der Wirtschaft selbst geführt hat, die den Wettbewerb der Marktkräfte nicht nur gefährdete, sondern teilweise auch aufhob.

 Dieser und auch andere Gründe führten zu der Forderung nach einem starken Staat, welcher in einer neuen Ordnung Grenzen festlegt und überwacht. Diese Gesetze sollten natürlich von jedem in seinem wirtschaftlichen Handeln respektiert werden. Neben den liberal – ökonomischen Elementen waren es solche der christlichen Soziallehre, die in dieser Konzeption der Mischordnung soziale Marktwirtschaft eingingen.

Der Nationalökonom Alfred Müller-Armack griff vor allem die unterschiedlichen Elemente auf und vereinigte sie zu einer pragmatischen, mehrheitsfähigen, ordnungspolitischen Konzeption. Das Prinzip „Freiheit auf dem Markt“  in Verbindung mit dem sozialen Ausgleich waren die Absichten die Müller Armack in seiner Wirtschaftordnung aufstellte. Als die aus dem Prinzip der Freiheit auf dem Markt abzuleitenden wirtschaftlichen Freiheiten werden zum Beispiel gesehen: Verbesserung und Forderung der Arbeits-, Konsum- und Wirtschaftsbedingungen, die Freiheit der Mitglieder der privaten Haushalte, Vereinigungen zu bilden sowie sich unternehmerisch zu betätigen. Die Aufgabe  bzw. das Prinzip des sozialen Ausgleichs verpflichtet die Wirtschaftsubjekte, die Freiheitsrechte anderer zu achten und soziale Missstände zu meiden. Dem Staat stehen das Recht und die moralische Pflicht zu, die wirtschaftlichen Ergebnisse des Marktes zu korrigieren, wenn sie den sozialen Ausgleich bedrohen und verhindern. Folgende staatliche Aufgaben lassen sich aus diesen Feststellungen ableiten: Sicherung der Leistungskraft der Wirtschaft, Schaffung einer Arbeits- und Sozialordnung, Einkommens- und Vermögensverteilung und die Sicherung eines funktionsfähigen Wettbewerbs. Die Vordenker der sozialen Marktwirtschaft hatten mit der Durchsetzung der Prinzipien „Freiheit am Markt“ und  „sozialer Ausgleich“ das Ziel die Marktprozesse insbesondere die Preisbildung möglichst wenig zu stören.

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2.4. Entwicklung und Aufbau der sozialen Marktwirtschaft

 

Die Entwicklung der sozialen Marktwirtschaft lässt sich in vier Perioden bzw. Zeitabschnitte einteilen. Die Periode(1)  des Wiederaufbaus der Wirtschaft nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches und die Errichtung der sozialen Marktwirtschaft 1948 – 1958, die Periode(2) der Vollbeschäftigung 1959 – 1973, die Periode(3) hoher Arbeitslosigkeit und struktureller Veränderungen 1974 – 1990 und die Periode(4) des wiedervereinten Deutschlands bei weiterhin anhaltender hoher Arbeitslosigkeit und struktureller Veränderungen seit 1990 bis heute.

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2.4.1. Die erste Periode

 

Nach dem 2. Weltkrieg waren etwa 50 Prozent der Produktionskapazitäten in Deutschland zerstört. Ludwig Erhard (siehe Anlage 1) war zu dieser Zeit das deutsche Sinnbild des Wiederaufbaus. Des Weiteren war er Direktor der englischen und amerikanischen Wirtschaftverwaltung. Mit der im Juni verkündeten Währungsreform und Aufhebung zahlreicher Bewirtschaftungsvorschriften vom 20. Juni 1948 sorgte er für eine marktwirtschaftliche Ordnung.

Das am 23. Mai verabschiedete Grundgesetz lieferte mit der Verankerung bedeutsamer wirtschaftlicher Grundfreiheiten die verfassungsrechtliche Grundlage für dieses, mit dem Namen soziale Marktwirtschaft belegte wirtschaftliches Leitsystem. Auch der Begriff des deutschen „Wirtschaftswunder“ wurde durch Ludwig Erhards eingeführtes Wirtschaftsmodell, welches anfänglich noch Probleme aufzeigte, geprägt. Wiederaufbau, Innovationen und wirtschaftliches Wachstum wurden in diesen Jahren durch massive Staatshilfen gefördert. Der „Marshall - Plan“  der durch die USA entwickelt wurde, brachte wirtschaftlichen Aufschwung in Europa (West) und ganz besonders Westdeutschland profitierte aus diesem. Wichtige soziale Errungenschaften aus dieser Zeit die noch unbedingt zu nennen sind, wären zum Beispiel:

die Einführung des „dynamischen Rentensystems (1957), des Kindergeldes (1954) und das Sozialhilfegesetz (1961). Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in dieser ersten Periode der sozialen Marktwirtschaft die ordnungspolitischen Grundlagen freiheitlich- demokratischer Wirtschaftpolitik und gleichzeitig das Fundament unseres Sozialstaates geschaffen wurden.

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2.4.2. Die zweite Periode

 

In der zweiten Periode lag die Arbeitslosenquote stehst unter 3 %, da diese Periode durch Vollbeschäftigung gekennzeichnet war. Das Außenwirtschaftsgesetz und das Kreditwesengesetz präsentierten weiterhin den wirtschaftlichen Ordnungsrahmen. Das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums“, welches dem Staat eine aktive stabilisierungspolitische Rolle zur Erreichung der ziele „Preisniveaustabilität“, „außenwirtschaftliches Gleichgewicht“ und „stetiges und angemessenes Wirtschaftwachstum“ zuweißt, wurde am 8. Juni 1967 in Kraft gesetzt.

Weiterhin ist die zweite Periode durch eine sozialstaatliche Expansion gekennzeichnet, welche folgende Neuerungen brachte: Jugendarbeitsschutzgesetz (1960), Erstes bis Drittes Vermögensbildungsgesetz (1961, 65, 70) und das Rentenreformgesetz (1972).

Durch die Ausweitung der staatlich anwachsenden Sozialkosten wurde rasch die Grenze des „ Sozialstaates“ deutlich gemacht. Eine entsprechende Sozialabgaben- und Steuerbelastung war zwangsläufig.

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2.4.3. Die dritte Periode

 

Die dritte Periode der sozialen Marktwirtschaft erwies sich als eine Zeit anhaltend hoher Arbeitslosigkeit und struktureller Veränderungen. Die Arbeitslosenzahl stieg von 800000 (1974) über 1 Million (1975) bis auf über 2 Millionen. Diese Arbeitslosenzahl von 2 Millionen wurde im Jahre 1983 erreicht und hielt sich auf einem Gleichbleibenden Niveau bis zur Wiedervereinigung 1990. Durch die zu diesem Zeitpunkt verfügbaren wirtschaftpolitischen Mittel, konnte diese hohe Arbeitslosigkeit nicht wirkungsvoll bekämpft werden. Einige Gründe waren zum Beispiel: eine starke Erhöhung der Arbeitskosten durch rascheren Anstieg der Lohn- und Lohnnebenkosten (Sozialzuschläge), der zunehmende Einsatz arbeitssparender Technologien, der Rückgang öffentlicher Aufträge und noch einige anderen Faktoren mehr.

Weitere sozialpolitische Errungenschaften waren in der dritten Entwicklungsphase zum Beispiel: Kindergeld auch für das erste Kind (1975), eine Erhöhung des Kindergeldes für das zweite und alle folgende Kinder (1975) sowie weitere Kindergelderhöhungen (1978, 79, 81). Des Weiteren waren die Einführung des Erziehungsurlaubes, des Erziehungsgeldes, sowie der rentenversicherungsrechtlichen Anerkennung des Erziehungsjahres (1985).Weitere Einnahmen sollte auch das „Gesetz über Konkursausfall“ (1974), das „Mutterschaftsurlaubsgesetz“ (1979) und das „Vierte und Fünfte Vermögensgesetz“ (1984, 87) nicht außer Acht lassen. Diese ganzen vom Staat eingeführten Leistungen führten zu einem bedrohlichen Anstieg der Staatsschulden.

Ordnungspolitische Neuerungen erfolgten in dieser Periode im Wesentlichen auf  zwei Gebieten:

 der Wettbewerbspolitik und der paritätischen Mitbestimmung. Der verstärkten Konzentration im Unternehmensbereich begegnete der Gesetzgeber mit zwei Novellierungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (1976 und 1986), durch die insbesondere die Fusionskontrolle und Missbrauchaufsicht über marktbeherrschenden Unternehmen verbessert werden sollte. Im Jahre 1976 wurde die paritätische (gleichgestellte) Mitbestimmung auf alle Genossenschaften und Kapitalunternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten ausgedehnt.

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2.4.4. Die vierte Periode

 

Mit der Wiedervereinigung Deutschlands, genauer gesagt mit dem Staatvertrag vom 18.05.1990 und dem Beschluss der Volkskammer (DDR) vom 23.08.1990 beginnt die vierte Periode. Diese Periode kann man auch als Phase der Integration der ehemaligen DDR in die soziale Marktwirtschaft bezeichnen. Sie ist eigentlich erst dann wirklich abgeschlossen wenn es geschafft wurde die jetzigen neuen Bundesländer auf das gleiche wirtschaftliche Niveau wie das der alten Bundesländer zu bringen.

Am 01.07.1990 einigten sich die Bundesrepublik Deutschland mit der damaligen Deutschen Demokratischen Republik in einem Staatsvertrag über die Bildung von einer Währungs-, Wirtschaft- und Sozialunion. Die soziale Marktwirtschaft war die Grundlage für die gemeinsame Wirtschaftsordnung beider Vertragsparteien. Sie wurde insbesondere durch Privateigentum, freie Preisbildung, Leistungswettbewerb und grundsätzlich volle Freizügigkeit von Arbeit, Kapital, Gütern und Dienstleistungen bestimmt. Die DDR stellte sicher, dass alle Maßnahmen die sie trifft, mit der sozialen Marktwirtschaft im Einklang stehen. Die Maßnahmen wurden so getroffen, dass sie gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsgrad und zu außenwirtschaftlichen Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem  Wachstum beitrugen. Darüber hinaus verpflichtete sich die DDR, die Rahmenbedingungen für die Entfaltung der Marktkräfte und der Privatinitiative zu schaffen, um den Strukturwandel, die Schaffung moderner Arbeitsplätze, eine breite Basis aus kleinen und mittleren Unternehmen sowie freien Berufen und den Schutz der Umwelt zu fördern.

Die Unternehmungsverfassung sollte so gestaltet werden, dass sie auf den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft mit der freien Entscheidung der Unternehmen über Produkte, Mengen, Investitionen, Arbeitsverhältnisse, Produktionsverfahren, Preise und Gewinnverwendung beruht. Um eine Umgestaltung der DDR Wirtschaft realisieren zu können, verabschiedete die Volkskammer am 18.06.1990 das Gesetz zur Privatisierung und der Reorganisierung des volkseigenen Vermögens (Treuhandgesetz). Laut diesem Gesetz sollten bis zum 01.07.1990  an die 8000 Kombinate und volkseigene Betriebe in Kapitalgesellschaften umgewandelt und wettbewerblich strukturiert werden. Das Treuhandgesetz sah vor, dass diese neuen Gesellschaften nach dem 01.07.1990 privatisiert werden sollten. Mit dem Eintreten des Einigungsvertrages traten auch das Investitionsgesetz und das Vermögensgesetz in Kraft. Jedoch wurden diese beiden Gesetze durch das „Hemmnisbeseitigungsgesetz“  vom 22.03.1991 geändert. Durch dieses Gesetz sollte vor allem die Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern erhöht werden. Wie sich sehr schnell herausstellte, konnte dem vermögensrechtlichen Klärungsbedarf nicht in entsprechender Weise Folge geleistet werden. Im Prinzip kann man sagen, dass es zu der damaligen Zeit in der Gesetzgebung sehr durcheinander zuging. Endgültige Abhilfe sollte das zweite Vermögensrechtänderungsgesetz vom 22.07.1992 schaffen.

In den neuen Bundesländern sollte der wirtschaftliche Aufschwung durch eine Vielzahl von Programmen angekurbelt werden. Diese waren bzw. sind: Kreditprogramme, Abschreibungsvergünstigungen, Bürgschaftsprogramme und Exportkreditversicherungen um nur mal einige zu nennen. Wie wir aus eigener Erfahrung wissen, blieb der rasch erhoffte wirtschaftliche Aufschwung aus.

Die Abwanderung von Hochqualifizierten und engagierten Arbeitskräften in die alten Bundesländer war und ist eines der größten Probleme der damaligen und der heutigen Zeit. Die in- und ausländische Investoren blieben trotz der sehr guten Standortattraktivität unter ihren Erwartungen, da diese noch weiter in den Osten „zogen“. Eine sich in den alten Bundesländern bereits 1992 anbahnende und 1993 voll entfaltende Rezession (Für den Begriff Rezession gibt es keine einheitliche Definition. Weit verbreitet ist die Beschreibung einer Rezession auf Basis der Veränderung des realen Bruttonationaleinkommens (BNE) bzw. Bruttoinlandsprodukts (BIP). Eine Rezession liegt demnach dann vor, wenn die Wachstumsrate in zwei Aufeinanderfolgenden Quartalen – je im Vergleich zum Vorquartal – negativ ist) verstärkte insbesondere die private Investitionszurückhaltung.

Die Zahl der Arbeitslosigkeit erhöhte sich, die Staatsschulden stiegen weiterhin bedrohlich an ( 1991: 222.995 Aussiedler und 256.112 Asylbewerber; 1992: 230.565 Aussiedler und 438.191 Asylbewerber) in der Bundesrepublik und belastete nicht unerheblich den Sozialhaushalt. Dieser enorme Zustrom ging im Laufe der Jahre langsam zurück. Am Anfang des Jahres 1993 wird unter bzw. mit dem so genannten „Solidarpakt“ die Finanzierung der Deutschen Einheit ab 1995 abgesteckt. Die wichtigsten Beschlüsse dieser Zeit sind: Solidaritätszuschlag von 7,5% auf Lohn- und Einkommensteuer (ab 01.01.1998 wurde dieser Zuschlag auf 5,5% abgesenkt) und der Fonds der deutschen Einheit der 1993 einen Zuschlag von 3,7 Milliarden DM erhielt. Durch eine Reihe von Gesetzlichen Veränderungen versuchte die Bunderregierung den sozialen Ausbau der Sozialen Marktwirtschaft weiter nach vorne „zu treiben“. Diese waren unter anderen: die weitere Erhöhung des Kindergeldes, Anhebung des Kinderfreibetrages, Ausdehnung des Erziehungsurlaubes, die Rentenreform, das Standortsicherungssystem, Verbesserung des Wohngeldes, die Pflegeversicherung, das Gesundheitsstrukturgesetz und die Jahressteuergesetze.

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2.5. Sozialmarkwirtschaftliche Elemente und Prinzipien

 

Die soziale Marktwirtschaft ist von ihren Begründer nie als fertiges Modell verstanden worden, sie ist vielmehr als ein offenes System anzusehen.

Es ist daher in deren Sinne, wenn unter dem Eindruck von Strukturkrisen, Konjunkturstörungen oder anderen von ihnen nicht vorhergesehenen Herausforderung über die Ausgestaltung oder Weiterentwicklung dieser nachgedacht wird.

Die wichtigsten Elemente in der Konzeption der sozialen Marktwirtschaft sind:

  • Vertragsfreiheit: Diese soll ihre Beschränkung nur dort haben, wo sie zur Einschränkung oder Verhinderung des Wettbewerbs missbraucht wird.

  • Das Wettbewerbsprinzip: Es will Raum für individuelle Leistungsbereitschaft und Konsumfreiheit schaffen, der Staat soll die Entstehung von Kartellen und Monopolen verhindern bzw. kontrollieren. Des Weiteren zählt auch das „Gesetz des unlauteren Wettbewerb“ dazu.

  • bewusste Konjunktur- und Wachstumspolitik

  • Privateigentum an Produktionsmittel und freie Preisbildung: Es gilt als die Grundlage dezentraler unternehmerischer Planung und Entscheidung über die Produktion und als Anreiz für Gewinnorientierten Wettbewerb.

  • Soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und sozialer Fortschritt: Durch staatliche Umverteilungsmaßnahmen in Form von Sozialhilfeleistungen, Sozialrenten und Ausgleichszahlungen, Subventionen, Zuschüssen, progressiver Einkommensteuer usw. durch die Systeme der Sozialen Sicherung: Renten-, Kranken- Arbeitslosen und Pflegeversicherung, Unfallversicherung durch eine Arbeits- und Sozialordnung.

  • Politik des stabilen Geldwertes:  z.B. durch unabhängige Notenbank

  • Sicherung der Vollbeschäftigung

  • Das Sozialprinzip: Obwohl der markwirtschaftliche Wettbewerb an sich schon sozial angesehen wird,  geht man davon aus das nicht alle sozialen  und marktwirtschaftlichen Probleme durch den Markt gelöst werden können. Die soziale Gerechtigkeit soll durch folgende Maßnahmen gewährleistet werden: Kranken und Rentenversicherung, staatliche Fürsorgeleistungen für sozial Schwache (z.B. die Tafeln), Arbeitslosenversicherungen.

Um diese Merkmale zu verdeutlichen, möchten wir noch einige Beispiele für die Einbeziehung sozialer Elemente in der Wirtschaftordnung hinzufügen:

1.            Markeingriffe des Staates (Subventionspolitik)

2.            Tarifsvertragsrecht

3.            Soziales Netz

4.            Wettbewerbsaufsicht und Kartellgesetz

5.            Mitbestimmung der Arbeitnehmer 

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2.6. Wirtschaftspolitische Ziele in der Sozialen Marktwirtschaft

 

In der Sozialen Marktwirtschaft soll also der Staat die Wirtschaft aktiv beeinflussen. Die wichtigsten Ziele sind dabei die Gesellschaft nach den herrschenden Vorstellungen sozialer Gerechtigkeit zu gestalten (Sozialstaat) und die sozial unerwünschten Versäumnisse und Folgen marktwirtschaftlichen Wettbewerbs von vornherein verhindern oder im Nachhinein beseitigen beziehungsweise abmildern.

In der sozialen Marktwirtschaft hängen die Bereiche, konkrete Ziele und das Ausmaß des staatlichen Eingriffs davon ab, welche Probleme von der Regierung als wichtig angesehen werden. Dazu einige Beispiele: Im Hinblick auf  die Schul- und Berufsausbildung soll durch öffentliche Angebote und Leistungen sowie finanzielle Unterstützungen eine größere Chancengleichheit erreicht werden. Durch unterschiedliche Besteuerung (z.B. des Einkommens) soll ein gewisser Ausgleich zwischen „Arm“ und „Reich“ stattfinden. Des Weiteren kann man auch die Subventionierungshilfen des Staates an dieser Stelle nennen. Ein weiterer wichtiger Punkt der Sozialpolitik des Staates ist es, denen zu helfen die kein ausreichendes Einkommen erzielen. Mittel die zu diesem Zwecke angewandt werden sind zum Beispiel: Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe, Wohngeld und aktuell wäre das neue Arbeitslosengeld 2 zu erwähnen, welches eine neue rechtliche Errungenschaft der derzeitigen Bundesregierung ist bzw. sein soll. Bei diesem handelt es sich um eine Kombination von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe. Erlassene Gesetze sollen die Arbeitnehmer schützen, die Umwelt vor weiteren enormen Schäden bewahren und die Gesundheit aller Menschen weiterhin gewährleisten. Allgemein könnte man sagen, dass als das wirtschaftspolitische Gesamtziel die Maximierung des gesellschaftlichen Wohlstandes anzusehen ist. Diese Zielvorgabe wird in zahlreichen Literaturen in unterschiedlichster Art und Weise dargestellt. Das „magische Dreieck“ welches aus den folgenden Komponenten besteht: A. Vollbeschäftigung, B. Stabilität des Preisniveaus und C. außenwirtschaftliches Gleichgewicht (Zahlungsbilanzausgleich) wären an dieser Stelle als gebündelte Zielvorgabe zu nennen. Hierbei weißt die Bezeichnung „magisch“ auf die große Schwierigkeit hin, alle diese Ziele gleichzeitig zu erreichen.

Eine Art Zielkonflikt entsteht, da sich immer nur zwei Ziele gleichzeitig durchsetzen lassen, deswegen gibt es drei mögliche Konstellationen.

  1. A und B zu Lasten von à C.

  2. B und C zu Lasten von à A.

  3. C und A zu Lasten von à B.

Der Zielbündelung des „magischen Dreiecks“ werden andere erweiterte Zielkombinationen zur Seite gestellt. Elemente dieser weiteren Zielkombination sind:

Wirtschaftliches Wachstum, gleichmäßige Einkommensverteilung und die Optimierung der Umweltpolitik.

Wenn diese Elemente zusätzlich zum Einsatz kommen, dann spricht man häufig vom „magischen Viereck“, „magischen Fünfeck“ oder sogar vom „magischen Polygon“.

Schon im verabschiedeten Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967 wurden die wirtschaftspolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland wie folgt benannt:

  • Vollbeschäftigung

  • Außenwirtschaftliches Gleichgewicht

  • Stabilität des Preisniveaus

  • Stetiges und angemessenes Wachstum

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2.7. Sozialmarktwirtschaftliche Zukunftsaufgaben

 

Politiker und Experten sind sich darüber einig, dass das Wirtschaftsystem der Zukunft eine ökologisch orientierte soziale Marktwirtschaft sein muss. Das Hauptaugenmerk liegt auf einer guten wirtschaftlichen Versorgung und einem hohen Maß an sozialer Gerechtigkeit. Ein zentrales Ziel der Wirtschaft sollte der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sein.

Im Folgenden wären noch einige Zukunftsaufgaben der sozialen Marktwirtschaft zu benennen.

  • Ausbau und Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Integration der ehemaligen DDR beziehungsweise der neuen Bundesländer

  •  

  • Die Eindämmung der Arbeitslosigkeit durch : flexiblere Arbeitszeiten - aktuelle Gespräche über 42 Stundenwoche, Qualifizierungsprogramme wie z.B. Weiterbildung und Umschulung, Veränderung der Lohnfindung, Teilzeitjobs, Jobs auf 400,- € Basis ...etc.

  •  

  • Ermäßigung der Steuersätze für z.B. das Einkommen und für Unternehmungen. Obwohl die Bundesregierung einen anderen Weg einschlägt um die hohe Staatsverschuldung zu verringern

  •  

  • Kontinuierlicher Abbau von Subventionen (besonders von denen die sich in ihrer Wirkungsweise gegenseitig aufheben)

  •  

  • Offener Wettbewerb  z.B. auch für staatliche Unternehmen (die Post oder die Telekom...welche beide privatisiert wurden, jedoch hält der Staat bei beiden Unternehmen noch eine erheblich große Zahl an Aktien)

  •  

  • Erneuerung aller wirtschaftlichen Unternehmen ( um Wettbewerbsfähig zu bleiben)

  •  

  • Einsparung der Verwaltungskosten ( Zusammenlegung mehrerer Kommunen und Gemeinden um auch wirtschaftlich agieren zu können. z.B. Planung von Zusammenlegung der Kreise – „ Kreisreform“) 

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3. Fazit

 

Unter dem Begriff „soziale Marktwirtschaft“ kann man eine zusammenfassende Bezeichnung für die Grundsätze, nach denen die Wirtschaft der Bundesregierung Deutschland geordnet ist verstehen.  Laut Ludwig Erhard ist die „soziale Marktwirtschaft“ eine Form der Wettbewerbsordnung. Das Ziel dieser Wettbewerbsordnung ist es, auf Basis der Konkurrenzwirtschaft, die freie Initiative des Einzelnen

 

Im Jahre 1947 prägte der Nationalökonom Alfred Müller-Armack den Begriff der sozialen Marktwirtschaft. Sein Wille war es, einen neuen Weg zwischen dem freien Walten und Schalten der  Marktgesetze auf der einen und der Konzepte der  zentral gelenkten Planwirtschaft auf der anderen Seite zu finden.

Aus der Weltwirtschaftskrise zog man die Lehre, dass der Markt ohne das Eingreifen des Staates nicht genügend Selbstheilungskraft hat um Krisen von katastrophalem Ausmaß zu verhindern.

Mit dem Konzept der sozialen Marktwirtschaft, welches anfangs in den Parteien und Gewerkschaften sehr umstritten war, wollten seine Verfechter für die Belebung der Wirtschaft in den Westzonen, die Arbeitskräfte des Marktes nutzen und zugleich die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs gewährleisten. Außerdem sollten starke Benachteiligungen und soziale Ungerechtigkeit ausgeglichen werden.  

Des weiteren kann man sagen, dass die soziale Marktwirtschaft nicht als reine Wirtschaftstheorie anzusehen ist. Im Gegenteil: Sie stellt den Menschen, sein Engagement und vor allem seine eigene Initiative in den Mittelpunkt. Ihre Verwirklichung vollzieht sich u.a. in der Fähigkeit zur permanenten - politischen und ökonomischen - Innovation, in selbständigem Unternehmertum und natürlich in der Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Erst praktisches Handeln und persönliches Vorbild erfüllen sie mit Leben.

Natürlich gibt es auch eine Menge von Kritikern, jedoch bleibt festzustellen, dass die soziale Marktwirtschaft im Verlauf von mehr als 40 Jahren den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einen großen, nie zuvor gekannten Wohlstand bescherte.

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Literaturverzeichnis

 

http://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/soziale-marktwirtschaft.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptseite 

http://www.wirtschaftundschule.de/Service___Termine/Lexikon/S/Soziale_Marktwirtschaft.html  

http://www.kas.de

Rolf H. Hasse/H. Schneider/K. Weigelt (Hrsg.): Lexikon Soziale Marktwirtschaft. Wirtschaftspolitik von A bis Z, Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn

 

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