1.3 EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
Mit Einführung des Eurosystems, bildete sich die EZB aus den nationalen
Zentralbanken des Euro-Währungsraums zusammen. Zum 1.Juli 1998 würde sie, in
Frankfurt am Main gegründet und ist Nachfolgerin des Europäischen
Währungsinstitutes (EWI).
Sie trägt die Gesamtverantwortung das alle Aufgaben im Eurosystem erfüllt werden
und handelt wie die Deutsche Bundesbank die schon als Modell diente; politisch
unabhänig, Wirtschaftspolitik unterstützen, jedoch vorrangig die Ziele der
Geldpolitik zuverfolgen zur Gewährleistung der Preisstabilität, d.h., den Wert
des Euros zu sichern.
Am 31. Dezember 1998 wurde mit dem Euro eine eigenständige Währung, mit festen
Wechselkursen für aller Teilnehmerstaaten eingeführt. Seit dem 1. Januar 1999
sind eigenständige nationale Währungen nur eine Untereinheit des Euro. Bis zum
31.Dezember 2001 war der Euro nur als Buchgeld verfügbar und erst ab dem 1.
Januar 2002 ist er als Bargeld verfügbar und damit alleiniges gesetzliches
Zahlungsmittel im Euroraum.
Die geldpolitische Strategie für die Preisstabilität besteht aus drei Elementen:
Quantitatve Definition von Preisstabilität,
Publizierter Referenzwert für die Geldmengenentwicklung und einer auf breiter
Basis beruhenden Beurteilung der Preisentwicklung.(Heertje, A.; S.224)
Abweichend werden Beschlüsse über Erhöhung des Kapitals der EZB, Veränderung der
Kapitalanteile, Übertragung von Währungsreserven auf die EZB, Verteilung der
Einkünfte der EZB durch Vermögenswerte u.a. nach den Anteilen der nationalen
Zentalbanken am gezeichneten Kapital der EZB gewichtet. (Baßeler U.; S.460)
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