2.1 Ziele und Aufgaben
Der Jahresabschluss, gem. § 264
Abs. 2 HGB, gibt einen Einblick in die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens. Jedoch kann der Jahresabschluss nicht
die Veränderungen der Liquidität des Unternehmens darstellen. Das
geschieht mit Hilfe der Kapitalflussrechnungen. Was unter einer
Kapitalflussrechnung speziell verstanden wird, ist nicht einheitlich
und genau definiert. Im Allgemeinen wird darunter die Betrachtung
der Zu- und Abflüsse von Finanzmitteln innerhalb eines
Geschäftsjahres verstanden. Somit zählt die Kapitalflussrechnung zu
den Bewegungsrechnungen und zeigt im Gegensatz zur Erfolgsrechnung (GuV),
den Umfang der Veränderungen einer bestimmten Mittelgesamtheit, die
Form von Mittelzufluss und Mittelverwendung und die Ursache für
diese Veränderungen.
Die Kapitalflussrechnung ist ein
eigenständiges Instrument zur Planung und Kontrolle der Liquidität und wird auch
als dritte Jahresrechnung bezeichnet, da sie eine sinnvolle Ergänzung der Bilanz
und der Erfolgsrechnung darstellt.
Zielsetzung der Kapitalflussrechnung ist die
Beurteilung der Fähigkeit des Unternehmens, künftige positive Geldflüsse zu
generieren, seine Verbindlichkeiten und Dividenden zu begleichen und den Bedarf
an externen Finanzierungsquellen zu sichern (vgl. Peemöller, 2003, S. 349).
Die Kapitalflussrechnung ist ein Mittel zur
Unternehmensbeurteilung und dient der Erfüllung von Sicherheitszielen interner
und externer Anspruchgruppen. Folglich kann eine interne und auch externe
Analyse erfolgen. Jedoch ist bei der externen Analyse zu bedenken, dass
Außenstehende nicht über alle Informationen verfügen und somit kann die
Kapitalflussrechnung nicht den gleichen Informationsgehalt haben wie die intern
erstellte (vgl. Weilenmann, 1992, S. 11).
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