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    Kapitalflussrechnungen zu Fondstypen (bei Amazon) (englische Version)

    3.3 Gewinn- und Verlustrechung

    Die Erfolgsrechung (GuV) zeigt einerseits die Aufwendungen und andererseits die Erträge. Bei der Ausweisung von Aufwand und Ertrag in der GuV verbleibt rechnerisch ein Saldo, der so genannte Erfolgs- beziehungsweise Verlustsaldo. Dieser entspricht dem Periodenerfolg in der Bilanz.

    Laut §275 HGB sind Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet, ihre Gewinn- und Verlustrechnung zu veröffentlichen. Dies geschieht gem. § 275 HGB in der Staffelform. Die jährlich aufzustellende Bilanz bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den Jahresabschluss eines Unternehmens.

    Die nachfolgende Abbildung 5 zeigt die Erfolgsrechung des Porsche-Konzern im Berichtsjahr.

     

    Porsche-Konzern Gewinn- und Verlustrechung

    Porsche-Konzern Gewinn- und Verlustrechung (Porsche Geschäftsbericht, 2004, S. 103)

    (oben)


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