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3.1 Bilanz (zurück zum Inhalt)

Die Bilanz ist laut § 242 HGB ein vom Gesetzgeber verlangter Abschluss, in dem das Verhältnis zwischen Vermögen und Schulden dargestellt wird. In Ihr werden Vermögen und Kapital einander in Kontenform gegenüber gestellt. „Die Passivseite weist Vermögensquellen, Mittelherkunft beziehungsweise Finanzierung und die Aktivseite weist Vermögensformen, Mittelverwendung beziehungsweise Investierung aus (Zdrowomyslaw, 2002, S. 145).“

Im ersten Schritt der Kapitalflussrechnung Typ Fond1 werden die Werte aus der Jahresbilanz übernommen (siehe Abbildung 3 auf Seite 5 für den Porsche-Konzern) und auf der rechten Seite, die Veränderung von Berichtsjahr zum Vorjahr berechnet.

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