3.1 Bilanz
Die Bilanz ist laut § 242 HGB ein vom
Gesetzgeber verlangter Abschluss, in dem das Verhältnis zwischen Vermögen und
Schulden dargestellt wird. In Ihr werden Vermögen und Kapital einander in
Kontenform gegenüber gestellt. „Die Passivseite weist Vermögensquellen,
Mittelherkunft beziehungsweise Finanzierung und die Aktivseite weist
Vermögensformen, Mittelverwendung beziehungsweise Investierung aus (Zdrowomyslaw,
2002, S. 145).“
Im ersten Schritt der Kapitalflussrechnung
Typ Fond1 werden die Werte aus der Jahresbilanz übernommen (siehe Abbildung 3
auf Seite 5 für den Porsche-Konzern) und auf der rechten Seite, die
Veränderung von Berichtsjahr zum Vorjahr berechnet.
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