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3.4 Anlagengitter (zurück zum Inhalt)

Neben der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung stellt das Anlagegitter die dritte Quelle der Kapitalflussrechnung da. Diese ist im Anhang zur Bilanz für Kapitalgesellschaften verpflichtet aufzustellen. Dort wird ein Überblick über den einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens als auch der Ingangsetzungs- und Erweiterungsaufwendungen gegeben. Ausgegangen wird von den Eröffnungsbilanzwerten. Zusätzlich werden sämtliche Veränderungen aufgezeigt und das Ergebnis ist der Wert der Schlussbilanz (siehe Abbildung 6 für den Porsche-Konzern).

Das Anlagengitter stellt ein wichtiges Instrument für den externen Bilanzanalytiker dar und ist nach § 268 Abs. 2 HGB aufzustellen (vgl. o. V. 3, 2006).
 

Anlagegitter bzw. Anlagespiegel des Porsche-Konzern


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