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1.2. Zielsetzung und Struktur (zurück zum Inhalt)

Die finanzwirtschaftliche Analyse hat in erster Linie die Aufgabe das finanzwirtschaftliche Auftreten eines Unternehmens zu untersuchen. Der außenstehende Analytiker kann mehrere Möglichkeiten nutzen, um an Informationen über ein Unternehmen zu kommen. Das können zum Beispiel Bilanzen, Geschäftsberichte, Firmenmitteilungen und –zeitschriften, Wirtschaftspresse und Statistiken sein. Die zentrale Bedeutung kommt bei der finanzwirtschaftlichen Analyse den Bilanzen mit den eine Jahresabschlussbilanz ergänzenden Teilen zu. Die Ergänzung beinhaltet die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. der Lagebericht.

Die Jahresabschlussanalyse kann auf einen Objekt- und Zeitvergleich beruhen. Beim Objekt- bzw. Branchenvergleich wird das untersuchte Unternehmen mit einem ähnlich strukturierten Unternehmen verglichen. Im Gegensatz dazu wird das Unternehmen beim Zeitvergleich über mehrere Perioden hinweg analysiert. (vgl. Olfert, 2003, S. 341) Jeder, der sich mit der Jahresabschlussanalyse befasst, führt die Untersuchung unter einem anderen Gesichtspunkt durch. Zum Beispiel verfolgt ein Analytiker einer Bank andere Ziele als ein Unternehmer oder ein Anleger, der auf der Suche nach einem Investitionsobjekt ist. Dennoch haben alle eine Gemeinsamkeit. Sie interessieren sich für die aktuelle und zukünftige Ertragslage, die finanzielle Stabilität und das Vorhandensein von Wachstumspotential. Die Analyse verfolgt darüber hinaus noch weitere Ziele. Das sind unter anderem die Urteilsbildung, Entscheidungs- und Wahrheitsfindung sowie das verstärkte Sammeln von Informationen. (vgl. Benzel, Seite 128) Die Urteilsbildung bedeutet, dass der Jahresabschluss als finanzielles Ergebnis dazu dient, unternehmerische, in einer Periode getroffene Entscheidungen wertend zu beurteilen. Dabei analysiert man die Qualität 1. der Entscheidungsträger, 2. einzelner Entscheidungen, 3. einzelner Entscheidungsfelder und 4. des ganzen Unternehmens. Beispielsweise stehen im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung die Beurteilungen finanzwirtschaftlicher und rentabilitätsbezogener Art im Vordergrund.

Erkenntnisse aus der finanzwirtschaftlichen Analyse finden Verwendung bei der Lenkung und Beeinflussung künftiger Entscheidungsprozesse. Die Entscheidungsfindung betrifft die Entscheidungsträger, den Entscheidungsprozess und die Entscheidungsfelder. Den Entscheidungsträgern sind die Ergebnisse aus der Analyse hinsichtlich der Alternativenbildung und –bewertung sowie bei der Entscheidungsdurchsetzung nützlich. Den Entscheidungsprozess können diese Resultate positiv unterstützen. Aufgrund der Analyseergebnisse ist es möglich Entscheidungsfelder zu gestalten. Sie dienen zur Orientierung, wie sich die Entscheidungen auf den Jahresabschluss auswirken werden. Ein Jahresabschluss ist richtig, wenn dieser den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften entspricht. Im Sinne der betrieblichen Wirklichkeit ist er damit aber keineswegs wahr. Durch die finanzwirtschaftliche Analyse wird versucht, realitätsbezogene Daten, um damit „die Wahrheit“ zu ermitteln bzw. zu finden. Dazu zählt beispielsweise das wahre Periodenergebnis. In diesem Fall werden Scheingewinne vom ausgewiesenen Periodenergebnis abgezogen. Zu realitätsbezogenen Daten gehören auch tatsächlich vorhandene Vermögenswerte, die sich aus den stillen Reserven und den ausgewiesenen Vermögenswerten zusammensetzen. Durch die Informationsverdichtung sollen Tatsachen und Zusammenhänge, die der Jahresabschluss nicht direkt aufzeigt, kenntlich gemacht werden. Dazu dienen insbesondere die Kennzahlen. (vgl. Olfert, 2003, S. 341, 342)

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