1.2. Zielsetzung und Struktur
Die finanzwirtschaftliche Analyse
hat in erster Linie die Aufgabe das finanzwirtschaftliche Auftreten
eines Unternehmens zu untersuchen. Der außenstehende Analytiker kann
mehrere Möglichkeiten nutzen, um an Informationen über ein
Unternehmen zu kommen. Das können zum Beispiel Bilanzen,
Geschäftsberichte, Firmenmitteilungen und –zeitschriften,
Wirtschaftspresse und Statistiken sein. Die zentrale Bedeutung kommt
bei der finanzwirtschaftlichen Analyse den Bilanzen mit den eine
Jahresabschlussbilanz ergänzenden Teilen zu. Die Ergänzung
beinhaltet die Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und ggf. der
Lagebericht.
Die Jahresabschlussanalyse kann
auf einen Objekt- und Zeitvergleich beruhen. Beim Objekt- bzw.
Branchenvergleich wird das untersuchte Unternehmen mit einem ähnlich
strukturierten Unternehmen verglichen. Im Gegensatz dazu wird das
Unternehmen beim Zeitvergleich über mehrere Perioden hinweg
analysiert. (vgl. Olfert, 2003, S. 341) Jeder, der sich mit der
Jahresabschlussanalyse befasst, führt die Untersuchung unter einem
anderen Gesichtspunkt durch. Zum Beispiel verfolgt ein Analytiker
einer Bank andere Ziele als ein Unternehmer oder ein Anleger, der
auf der Suche nach einem Investitionsobjekt ist. Dennoch haben alle
eine Gemeinsamkeit. Sie interessieren sich für die aktuelle und
zukünftige Ertragslage, die finanzielle Stabilität und das
Vorhandensein von Wachstumspotential. Die Analyse verfolgt darüber
hinaus noch weitere Ziele. Das sind unter anderem die
Urteilsbildung, Entscheidungs- und Wahrheitsfindung sowie das
verstärkte Sammeln von Informationen. (vgl. Benzel, Seite 128) Die
Urteilsbildung bedeutet, dass der Jahresabschluss als finanzielles
Ergebnis dazu dient, unternehmerische, in einer Periode getroffene
Entscheidungen wertend zu beurteilen. Dabei analysiert man die
Qualität 1. der Entscheidungsträger, 2. einzelner Entscheidungen, 3.
einzelner Entscheidungsfelder und 4. des ganzen Unternehmens.
Beispielsweise stehen im Rahmen einer Kreditwürdigkeitsprüfung die
Beurteilungen finanzwirtschaftlicher und rentabilitätsbezogener Art
im Vordergrund.
Erkenntnisse aus der
finanzwirtschaftlichen Analyse finden Verwendung bei der Lenkung und
Beeinflussung künftiger Entscheidungsprozesse. Die
Entscheidungsfindung betrifft die Entscheidungsträger, den
Entscheidungsprozess und die Entscheidungsfelder. Den
Entscheidungsträgern sind die Ergebnisse aus der Analyse
hinsichtlich der Alternativenbildung und –bewertung sowie bei der
Entscheidungsdurchsetzung nützlich. Den Entscheidungsprozess können
diese Resultate positiv unterstützen. Aufgrund der Analyseergebnisse
ist es möglich Entscheidungsfelder zu gestalten. Sie dienen zur
Orientierung, wie sich die Entscheidungen auf den Jahresabschluss
auswirken werden. Ein Jahresabschluss ist richtig, wenn dieser den
handels- und steuerrechtlichen Vorschriften entspricht. Im Sinne der
betrieblichen Wirklichkeit ist er damit aber keineswegs wahr. Durch
die finanzwirtschaftliche Analyse wird versucht, realitätsbezogene
Daten, um damit „die Wahrheit“ zu ermitteln bzw. zu finden. Dazu
zählt beispielsweise das wahre Periodenergebnis. In diesem Fall
werden Scheingewinne vom ausgewiesenen Periodenergebnis abgezogen.
Zu realitätsbezogenen Daten gehören auch tatsächlich vorhandene
Vermögenswerte, die sich aus den stillen Reserven und den
ausgewiesenen Vermögenswerten zusammensetzen. Durch die
Informationsverdichtung sollen Tatsachen und Zusammenhänge, die der
Jahresabschluss nicht direkt aufzeigt, kenntlich gemacht werden.
Dazu dienen insbesondere die Kennzahlen. (vgl. Olfert, 2003, S. 341,
342)
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