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4.4. Mietaufwandsquote (zurück zum Inhalt)

Im Anhang von veröffentlichungspflichtigen Unternehmen (GuV bei nicht publizitätspflichtigen Firmen) sind entsprechende Angaben über die Miet- und Leasingaufwendungen zu entnehmen. Diese lassen sich zur Gesamtleistung in Beziehung setzen:
 

Mietaufwandsquote

 

Die Kennziffer der Miet- und Leasingaufwendungen hat keinen hohen Aussagewert. „Dieser steigt, wenn die Miet- und Leasingaufwendungen getrennt werden würden und möglichst noch die Verpflichtungen aus Leasingsverträgen mit ihren jährlichen Fälligkeiten angegeben würden. (vgl. Tacke; 1997; S. 87)

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