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    Jahresabschlussanalyse

    4.9. Gewinn je Aktie

    Für börsennotierte Aktiengesellschaften gibt es weitere spezielle Rentabilitätskennzahlen: Eine Variante der Eigenkapitalrentabilität ist der Gewinn je Aktie. Dabei wird der Gewinn je Aktie im Verhältnis des Jahresüberschusses zum durchschnittlichen Nominalwert des Grundkapitals einer Gesellschaft gesetzt (bezogen auf den Nennwert einer Aktie).

     

    Gewinn je Aktie

     

    Jedoch lässt sich mit dieser Kennzahl nicht die Ertragskraft eines Unternehmens als Ganzes betrachten, weil nur ein Teil des Eigenkapitals, das Grundkapital, betrachtet wird und die Rücklagen nicht berücksichtigt werden. Bei Betriebsvergleichen mit der Kennzahl „Gewinn je Aktie“ ist Vorsicht geboten, um nicht zu Fehlurteilen zu gelangen.

    Bei gleichem Eigenkapital wird der Gewinn je Aktie umso kleiner, je größer der Anteil des Grundkapitals am gesamten Eigenkapital ist, deshalb sollte diese Kennzahl stets gemeinsam mit der Eigenkapitalrentabilität beurteilt werden.

    Um Kapitalverwässerungseffekte zu berücksichtigen wird in Schrifttum vorgeschlagen, dem ausgewiesenen Grundkapital (bei AG und KGaA) im Anhang auszuweisende genehmigte Kapital hinzuzurechnen gem. § 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG. (vgl. Batge; 1998; S.461 f.)

    (oben)


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