|
zurück zum Inhaltsverzeichnis
Jahresabschlussanalyse
4.9.
Gewinn
je Aktie
Für börsennotierte Aktiengesellschaften gibt
es weitere spezielle Rentabilitätskennzahlen: Eine Variante der
Eigenkapitalrentabilität ist der Gewinn je Aktie. Dabei wird der Gewinn je Aktie
im Verhältnis des Jahresüberschusses zum durchschnittlichen Nominalwert des
Grundkapitals einer Gesellschaft gesetzt (bezogen auf den Nennwert einer Aktie).

Jedoch lässt sich mit dieser Kennzahl nicht
die Ertragskraft eines Unternehmens als Ganzes betrachten, weil nur ein Teil des
Eigenkapitals, das Grundkapital, betrachtet wird und die Rücklagen nicht
berücksichtigt werden. Bei Betriebsvergleichen mit der Kennzahl „Gewinn je
Aktie“ ist Vorsicht geboten, um nicht zu Fehlurteilen zu gelangen.
Bei gleichem Eigenkapital wird der Gewinn je
Aktie umso kleiner, je größer der Anteil des Grundkapitals am gesamten
Eigenkapital ist, deshalb sollte diese Kennzahl stets gemeinsam mit der
Eigenkapitalrentabilität beurteilt werden.
Um Kapitalverwässerungseffekte zu
berücksichtigen wird in Schrifttum vorgeschlagen, dem ausgewiesenen Grundkapital
(bei AG und KGaA) im Anhang auszuweisende genehmigte Kapital hinzuzurechnen gem.
§ 160 Abs. 1 Nr. 4 AktG. (vgl. Batge; 1998; S.461 f.)
(oben)
drucken
vollständige Arbeit
Download

|
|