3.1. Eigenkapitalquote
Die Eigenkapitalquote
misst den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital.

Ein hoher Eigenkapitalanteil schützt vor
Unternehmenszusammenbrüchen in Folge von Überschuldung, mindert das Risiko für
die Gläubiger, stellt die Kreditwürdigkeit sicher und reduziert die Gefahr
kurzfristiger Liquiditätsengpässe.
Nachteil der Finanzierung mit Eigenkapital
ist die hohe steuerliche Belastung und die Risikoprämie an die Aktionäre in Form
einer Dividende. Im Vergleich dazu, bei der Fremdfinanzierung sind Zinszahlungen
als Aufwendungen anzusehen und folglich wirken sie steuermindern.
Damit stellt sich die Frage nach einer
angemessenen Kapitalstruktur, also nach dem günstigsten Verhältnis zwischen
Eigen- und Fremdkapital. Diese Frage lässt sich nur unter spezieller Beachtung
der Risiken des Unternehmens, den Gepflogenheiten der Brache und der
Unternehmensstruktur beurteilen. Als Faustregel gilt, dass das Verhältnis von
Fremdkapital zum Fremdkapital 2 : 1 sein sollte. (vgl. Gräfer; 2005; S. 119)
Auf der folgenden Abbildung sehen Sie die
Eigenkapitalausstattung des europäischen Mittelstandes im Verhältnis zur
Bilanzsumme.

„Gemeinhin wird eine
Eigenkapitaldecke von mehr als 30 Prozent im Verhältnis zur
Bilanzsumme als stabil erachtet, auch wenn die Vergleichbarkeit der
Eigenkapitalquoten verschiedener Länder nur bedingt gegeben ist.
Spanische und britische KMU sind verhältnismäßig gut mit
Eigenkapital ausgestattet, Deutschland liegt mit durchschnittlich
7,5 Prozent haftendem Eigenkapital am Ende der Tabelle, was mit dem
hohen Insolvenzaufkommen korrespondiert.“ (Creditreform; 2004/05; S.
11)
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