Langfristiges Vermögen sollte
mit langfristigem Kapital und kurzfristiges Vermögen mit kurzfristigem Kapital
finanziert werden. Damit sollen erreicht werden, dass bei langfristiger
Vermögensbindung kein Zinsänderungsrisiko besteht (d.h. die Finanzierung nur mit
einem höheren Zinssatz möglich ist) bzw. die Banken keine weitere
Kreditgewährung akzeptieren. (vgl. Pepels; 2001; S.
468)