3.12.1.
Barliquidität
Die Barliquidität
ist als Liquidität I. Grades bekannt und beurteilt flüssige
Mittel im Verhältnis zum kurzfristigen Fremdkapital.

Diese Kennzahl sollte nicht mehr als 5% -10%
betragen, wobei die liquiden Mittel schnellstmöglich zur Begleichung der
kurzfristigen Verbindlichkeiten des Lieferers verwendet werden sollten. (vgl.
o.V. 12; 2005; www.controllingportal.de)
(oben)
drucken
vollständige Arbeit
Download

[Home] [Forschung] [Projekte]
[Publikationen] [Galerie] [Kontakt] [Impressum] [Sitemap]