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2.7 Die rechtlichen Rahmenbedingungen (zurück zum Inhalt)

Mit der Entwicklung und der anschließenden Implementierung müssen sich die Unternehmungen auch Gedanken über die rechtlichen Rahmenbedingungen machen, um sich vor der gesetzlichen Seite abzusichern. Welche Rechte und Pflichten hat das Unternehmen und welche die Kandidaten. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um die Einstellung externer Bewerber handelt oder ob es sich an interne Mitarbeiter richtet. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiter befinden sich die Unternehmung und der künftige Mitarbeiter in noch keinem festen Arbeitsverhältnis, deshalb müssen beide Vertragsparteien den anderen Vertragspartner über alle bedeutenden Sachen, in Bezug auf die Position informieren. Der künftige Arbeitgeber ist verpflichtet, über alles was das Assessment-Center betrifft zu informieren, sowie die Kosten für Anreise und Teilnahme am Assessment-Center zu tragen. Der Kandidat darf dem Unternehmen wiederum nicht vortäuschen, das er an dem Assessment-Center und der Position sehr interessiert ist, obwohl er das Assessment-Center nur durchlaufen möchte um Erfahrungen sammeln zu können. In beiden Fällen sind Schadensersatzansprüche möglich (vgl. Obermann, 1992, S. 67). Besteht jedoch ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Teilnehmer, muss das Unternehmen ebenfalls alle Informationen über das Assessment-Center bekannt geben. Ebenfalls hat der Kandidat Anspruch auf Befreiung von der Arbeit und das das Unternehmen die entstehenden Kosten übernimmt (vgl. Brenner, 2000, S. 129 ff.). Des Weiteren dürfen die psychologischen Tests in einem Assessment-Center nur von einer qualifizierten Fachkraft, einem Fachpsychologen durchgeführt werden und der Kandidat muss diesem Test ausdrücklich zu stimmen. In Einzellinterviews sind zulässige Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, bewusst falsche Antworten, ohne rechtliche Schwierigkeiten, sind nur bei unzulässigern Fragen möglich. Das Unternehmen ist außerdem verpflichtet ein Feedbackgespräch (siehe Kapitel 2.8) mit der Mitteilung des Ergebnisses durchzuführen, egal wie das Ergebnis lautet. Durch die Teilnahme am Assessment-Center haben die Kandidaten kein Anspruch auf einen Arbeitsvertrag, denn die Voraussetzungen für die Besetzung legt der Arbeitgeber fest. Der Betriebsrat hat Aufgrund des Betriebsratgesetzes ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung neuer Mitarbeiter sowie bei einer Versetzung, ebenfalls fällt das Assessment-Center darunter. Dies ist in einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung vereinbart (vgl. ebd., S. 130). Die gesetzlichen Regelungen, die das Assessment-Center, den Kandidaten sowie das Unternehmen absichern sind nur ansatzweise juristisch bearbeitet und können deshalb nicht vollständig aufgezählt werden. Jedoch können folgende Paragrafen in den rechtlichen Überlegungen mit einfließen:

Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG
§ 123 Abs.1 und 2 BGB; § 134 BGB; § 138 Abs. 1 und 2 BGB; § 183 BGB
§ 92 Abs. 1 BetrVG; § 94 Abs. 1 und 2 BetrVG und § 95 Abs.1 BetrVG

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