2.7 Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Mit der Entwicklung und
der anschließenden Implementierung müssen sich die Unternehmungen auch Gedanken
über die rechtlichen Rahmenbedingungen machen, um sich vor der gesetzlichen
Seite abzusichern. Welche Rechte und Pflichten hat das Unternehmen und welche
die Kandidaten. Dabei ist zu unterscheiden, ob es sich um die Einstellung
externer Bewerber handelt oder ob es sich an interne Mitarbeiter richtet. Bei
der Einstellung neuer Mitarbeiter befinden sich die Unternehmung und der
künftige Mitarbeiter in noch keinem festen Arbeitsverhältnis, deshalb müssen
beide Vertragsparteien den anderen Vertragspartner über alle bedeutenden Sachen,
in Bezug auf die Position informieren. Der künftige Arbeitgeber ist
verpflichtet, über alles was das
Assessment-Center betrifft zu informieren, sowie die Kosten
für Anreise und Teilnahme am
Assessment-Center zu tragen. Der Kandidat darf dem Unternehmen
wiederum nicht vortäuschen, das er an dem
Assessment-Center und der Position sehr interessiert
ist, obwohl er das
Assessment-Center nur durchlaufen möchte um Erfahrungen sammeln zu können.
In beiden Fällen sind Schadensersatzansprüche möglich (vgl. Obermann, 1992, S.
67). Besteht jedoch ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Teilnehmer, muss das
Unternehmen ebenfalls alle Informationen über das
Assessment-Center bekannt geben. Ebenfalls
hat der Kandidat Anspruch auf Befreiung von der Arbeit und das das Unternehmen
die entstehenden Kosten übernimmt (vgl. Brenner, 2000, S. 129 ff.). Des Weiteren
dürfen die psychologischen Tests in einem
Assessment-Center nur von einer qualifizierten
Fachkraft, einem Fachpsychologen durchgeführt werden und der Kandidat muss
diesem Test ausdrücklich zu stimmen. In Einzellinterviews sind zulässige Fragen
wahrheitsgemäß zu beantworten, bewusst falsche Antworten, ohne rechtliche
Schwierigkeiten, sind nur bei unzulässigern Fragen möglich. Das Unternehmen ist
außerdem verpflichtet ein Feedbackgespräch (siehe Kapitel 2.8) mit der
Mitteilung des Ergebnisses durchzuführen, egal wie das Ergebnis lautet. Durch
die Teilnahme am
Assessment-Center haben die Kandidaten kein Anspruch auf einen Arbeitsvertrag,
denn die Voraussetzungen für die Besetzung legt der Arbeitgeber fest. Der
Betriebsrat hat Aufgrund des Betriebsratgesetzes ein Mitbestimmungsrecht bei der
Einstellung neuer Mitarbeiter sowie bei einer Versetzung, ebenfalls fällt das
Assessment-Center
darunter. Dies ist in einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und
Unternehmensleitung vereinbart (vgl. ebd., S. 130). Die gesetzlichen Regelungen,
die das
Assessment-Center, den Kandidaten sowie das Unternehmen absichern sind nur ansatzweise
juristisch bearbeitet und können deshalb nicht vollständig aufgezählt werden.
Jedoch können folgende Paragrafen in den rechtlichen Überlegungen mit
einfließen:
-
Art.
1 Abs. 1
und Art. 2 Abs.
2 GG
-
§
123 Abs.1 und 2 BGB; §
134 BGB; § 138 Abs. 1 und 2 BGB;
§ 183 BGB
-
§ 92
Abs. 1 BetrVG; § 94 Abs.
1 und 2 BetrVG und § 95 Abs.1 BetrVG
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