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Deutsche Bundesbank
Alle Zentralbanken können in unterschiedlichem Umfang Einfluss auf
finanzpolitische Maßnahmen des jeweiligen Staates nehmen. Die Befugnisse und
auch die Unabhängigkeit von der Regierung sind von Land zu Land verschieden. So
ist zum Beispiel die Deutsche Bundesbank unabhängig von den Weisungen der
Bundesregierung.
Die Bundesbank hat ihre alleinige Funktion als Währungshüterin in Deutschland an
das europäische System der Zentralbanken (ESZB) abgegeben. Sie ist aber in der
BRD dafür zuständig die Beschlüsse der ESZB national umzusetzen.
Die Deutsche Bundesbank erfüllt vier wichtige Funktionen:
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Deutsche Bundesbank ist Notenbank
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Deutsche Bundesbank ist Bank der Banken in Deutschland
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Deutsche Bundesbank ist Bank des Staates
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Deutsche Bundesbank ist Verwalterin von Währungsreserven
Die Deutsche Bundesbank
als Notenbank Deutschlands ist für die Versorgung der Bevölkerung und der
Wirtschaft mit Zahlungsmitteln verantwortlich. Dabei gibt sie die Eurobanknoten
aus, sortiert regelmäßig nicht mehr umlauffähige Noten aus, bietet ebenso
Ersatzleistung für die beschädigten Banknoten und ist für die
Falschgeldkontrolle zuständig. „Ende 2001 belief sich der gesamte DM-Notenumlauf
auf rd. 75 Mrd. Euro.“
Die Deutsche Bundesbank als „Bank der Banken“ in Deutschland stellt den
Kreditinstituten Guthaben und Bankdienstleistungen zur Verfügung, damit diese an
ihre Kunden beispielsweise Kredite vergeben können.
Die Deutsche Bundesbank ist die Hausbank des Staates und in eingeschränkter
Weise auch die der Länder. Die Bundesbank darf den Einrichtungen von Staat und
Ländern keine Kredite gewähren, aber zur Aufnahme von Krediten am Kapitalmarkt
verhelfen. Sie regelt sowohl die Führung von Konten, als auch die Verwaltung des
Zahlungsverkehrs für die öffentlichen Haushalte.
Die Deutsche Bundesbank als Verwalterin der Währungsreserven hält die
Devisenreserven der Bundesrepublik Deutschland. Diese Devisenreserven setzen
sich zum einen aus Guthaben und Wertpapieren bei Banken im Ausland zusammen und
zum anderen aus Goldreserven und Forderungen gegenüber Internationalen
Währungsfonds und der EZB.
„Die nationalen Notenbanken haben zu Beginn der 3. Stufe der EWWU
Währungsreserven von knapp 40 Milliarden Euro auf die EZB übertragen. Die
Bundesbank ist hieran mit 12,2 Milliarden Euro, die sich zu 15 % aus Gold und zu
85 % aus Devisen zusammensetzen, beteiligt.“
Neben den vier wichtigen Funktionen hat die Deutsche Bundesbank noch weitere
Aufgaben, wie zum Beispiel die Öffentlichkeitsarbeit für die EZB in Deutschland
zu erledigen, die Übersetzung von EZB- Publikationen, sowie Aufgaben in
internationalen Gremien (internationaler Währungsfond IWF und Übernahme von
Ausbildungsmaßnahmen für die Zentralbanken, insbesondere für mittel- und
osteuropäische Länder).
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Europäische
Zentralbank und das Eurosystem
Mit der Einführung des Euros in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
(EWWU) zum 01.01.1999 ist nun das Eurosystem für die einheitliche Geldpolitik im
Euro-Währungsgebiet verantwortlich.
Das Eurosystem gliedert sich auf in die Europäische Zentralbank und in alle
nationalen Zentralbanken der Mitgliedsländer der EU, die den Euro als Währung
eingeführt haben. Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist die Preisstabilität im
Euro-Währungsgebiet.
Als Bestandteil des Eurosystems soll im Folgenden näher auf die Europäische
Zentralbank eingegangen werden.
Seit dem 01.01.1999 ist nun die Europäische Zentralbank (EZB) die offizielle
verantwortliche Instanz für die Währungspolitik der Europäischen Union.
Die grundlegenden Aufgaben der EZB sind im Artikel 105 EGV -Vertrag zur Gründung
der Europäischen Gemeinschaft- geregelt. An dieser Stelle sollen nur einige
genannt werden: die Festlegung und Durchführung der Geldpolitik der
Gemeinschaft, Genehmigung der Banknotenausgaben der nationalen Notenbanken,
Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsstaaten, sowie die Förderung des
reibungslosen Zahlungsverkehrs.
Die Entscheidungen der EZB werden innerhalb der Mitgliedstaaten von den
jeweiligen nationalen Zentralbanken umgesetzt, in Deutschland von der Deutschen
Bundesbank, in Italien von der Banca Nazionale de Lavoro und in Frankreich von
der Banque Nationale de France.
Nach dem Vorbild der Deutschen Bundesbank ist bei der Europäischen Zentralbank
die Unabhängigkeit der Bank gegenüber den Mitgliedsstaaten und ihren Regierungen
erwirkt worden.
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Geldschöpfung
Die Frage nach der Geldschöpfung ist eine Frage nach dem Woher. Woher kommt das
Geld, welches sich im Umlauf befindet?
Die Geldschöpfung ist allgemein gesprochen, die Schaffung von zusätzlichem Geld,
wodurch sich die Geldmenge erhöht.
Bei der Geldschöpfung unterscheidet man generell die primäre und die sekundäre
Geldschöpfung.
Die primäre Geldschöpfung- Bargeldschöpfung genannt- differenziert hierbei
zwischen der Münzausgabe, die durch die Bundesregierung erfolgt und dem Recht
der Ausgabe der Banknoten durch die Deutsche Bundesbank.
Die Bundesbank fordert bei der Bundesregierung, die das alleinige Recht der
Münzausprägungen (Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen § 6, sowie
Artikel 73 Grundgesetz) besitzt, die Prägung neuer Münzen an. Nachdem die
Ausprägung erfolgt ist, bringt die Bundesbank diese Münzen in den Geldumlauf.
Nach Paragraph 14 des Bundesbankgesetzes hat die Deutsche Bundesbank „das
ausschließliche Recht Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben“.
Erschwerend kommt bei der Notenausgabe hinzu, dass seit dem 01. Januar 1999 die
Europäische Zentralbank, die EZB, die alleinige Genehmigungsinstanz für den
Banknotendruck ist. Dass heißt, dass die Deutsche Bundesbank sich die
Genehmigung für den Druck von Eurobanknoten von der Europäischen Zentralbank
einholen muss, bevor sie diese drucken darf.
Die Bundesbank ist damit in der Lage, sich den ständigen wirtschaftlichen
Erfordernissen anzupassen und nur soviel Geld auszugeben, wie es nötig ist.
Die sekundäre Geldschöpfung ist als Buchgeldschöpfung besser bekannt. Dieses
Buchgeld entsteht beim Zusammenwirken der Bundesbank und der verschiedenen
Kreditinstitute, die im jeweiligen Land existieren, beispielsweise Sparkassen
und Commerzbanken.
Die Buchgeldschöpfung kann in Deutschland von der Deutschen Bundesbank und den
Kreditinstituten geschaffen werden. Man unterscheidet hierbei die passive und
die aktive Schöpfung von Buchgeld.
Bei der passiven Buchgeldschöpfung werden Einzahlungen aus dem Nichtbankensektor
von den Kreditinstituten entgegengenommen. Zum Nichtbankensektor zählen
beispielsweise Handel, Gastronomie und Handel, aber auch die privaten Haushalte.
Diese Buchgeldschöpfung wird als passiv bezeichnet, da sie vom Nichtbankensektor
ausgelöst wurde, nicht aktiv vom Banksektor vorgenommen wurde.
Die aktive Buchgeldschöpfung soll anhand des folgenden Sachverhaltes
verdeutlicht werden. Eine Bank hat bei der Kreditvergabe an den
Nichtbankensektor besondere Sicherheitsüberlegungen zu beachten.
Zum einen muss eine Kassenreserve von beispielsweise 10% (Annahme) gebildet
werden. Dieses Geld soll später dazu dienen, dass der Bank genug Geld bei
Bargeldauszahlungen an ihre Kunden zur Verfügung steht.
Zum anderen ist jedes Kreditinstitut zur Haltung einer Mindestreserve bei der
EZB verpflichtet. Dieses geldpolitische Instrument soll im Folgenden näher
erläutert werden.
Bei Kreditvergaben sind nun diese beiden Punkte zu beachten. Deshalb handelt es
sich um eine aktive Buchgeldschöpfung des Banksektors.
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Geldpolitische Instrumente
Die Europäische Zentralbank versucht die Geldmenge und damit verbunden die
Geldschöpfung zu beeinflussen. Dazu stehen ihr im Grunde 3 Mechanismen zur
Verfügung.
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Mindestreservepolitik
Die Banken in Deutschland sind dazu verpflichtet einen bestimmten Prozentsatz
ihrer Einlagen, als Mindestreserve, zinslos bei der Europäischen Zentralbank zu
unterhalten.
Der Zinssatz der Mindestreserve liegt im Mai 2004 laut Angaben der Deutschen
Bundesbank bei 2,00 %.
Über dieses Guthaben bei der EZB können die Banken nicht verfügen. Es dient dem
Fall, dass an einem Tag alle Bankkunden von Bank A ihre Einlagen von der Bank
ausgezahlt haben wollen. Damit dies gewährleistet ist, gibt es die
Mindestreserve. Durch diese können im Falle des Falles die Einlagen ausgezahlt
werden, ohne dass die Bank nach dem 100. Kunden schon kein Geld mehr hat.
Die Europäische Zentralbank kann damit die Geldmenge, die sich im Umlauf
befindet, regulieren. Beispielsweise durch Erhöhung der Mindestreserve, wodurch
die Banken den Kunden weniger Kredite vergeben können.
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Offenmarktpolitik
Die Europäische Zentralbank beeinflusst das Geldmengenwachstum im Wesentlichen
durch die so genannte Offenmarktpolitik.
Die Zentralbank bietet den Banken Offenmarktpapiere, zum Beispiel
Schatzanweisungen, Schuldverschreibungen oder Industrieobligationen, zum Kauf
an. Die Banken können diese Wertpapiere nun kaufen, allerdings steht ihnen
damit auch weniger Geld für die Kreditvergabe zur Verfügung. Diese Verkäufe
können als Mengenpolitik und als Preispolitik betrieben werden.
Bei der Mengenpolitik erfolgt der Wertpapierverkauf über die Mengenangabe, die
die EZB an Offenmarktpapieren verkaufen möchte. Die Banken geben dann ihre
Angebote ab. Durch Nachfrage und Angebot bildet sich ein Zinssatz, bei dem die
vollständige Menge abgesetzt wird.
Bei der Preispolitik erfolgt der Verkauf, indem die EZB den Zins bekannt gibt
und die Banken die Offenmarktpapiere zu diesem Zins kaufen können.
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Fazilitäten
Hierbei können die Geschäftsbanken in Eigeninitiative Geld aufnehmen oder
anlegen. Fazilitäten können nur „über Nacht“ aufgenommen werden- also nur für
einen Geschäftstag. Man unterscheidet die Spitzenrefinanzierungsfazilitäten und
Einlagefazilitäten.
Um die Spitzenrefinanzierungsfazilitäten zu nutzen, beschaffen sich die Banken
von den nationalen Zentralbanken, in Deutschland die Deutsche Bundesbank, zu
einem vorgegebenen Zinssatz Sicherheiten „über Nacht“.
Die Einlagefazilität wird genutzt, indem die Banken bei der nationalen
Zentralbank eine unbegrenzt hohe Einlage als Guthaben anlegen und verzinsen
lassen. Diese Fazilitätenart entspricht dem früheren Lombardkredit.
Laut Angaben der Bundesbank vom 08. Mai 2004 liegt der Zinssatz
der Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 3% und der Zinssatz der Einlagefazilität
liegt bei 1%.
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Geldmengen
Als Geldmengen werden die Geldbestände in einer Volkswirtschaft bezeichnet, die
den privaten Haushalten, dem Staat und dem Unternehmen zu einem bestimmten
Zeitpunkt zum Güterkauf zur Verfügung stehen.
Die Europäische Zentralbank unterscheidet dabei 3 Geldmengen (M1, M2, M3).
Die Einteilung der Geldmengen ist in den verschiedenen Literaturen auch
unterschiedlich interpretiert. Hierbei wird sich des Bundesbankberichtes
bedient, dem man bei genauerem Studium der Zahlen diese Einteilung abgewinnen
kann.
Geldmenge M1
Die Geldmenge M1 setzt sich aus sämtlichen Bargeldbeständen und aus täglich
fälligen Einlagen, so genannten Sichteinlagen, zusammen.
Hierbei muss die höchste - sofort verfügbare- Liquidität vorausgesetzt werden.
Geldmenge M2
In der Geldmenge M2 ist die oben genannte Geldmenge M1 enthalten. Hinzu kommen
die Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von maximal 2 Jahren, so genannte
Termingelder. In dieser Geldmenge sind ebenso die Spareinlagen, und Einlagen mit
einer vereinbarten Kündigungsfrist bis zu 3 Monaten enthalten.
Die Liquidität ist hoch, aber diese Geldmenge ist nicht mehr sofort verfügbar.
Geldmenge M3
Diese Geldmenge M3 beinhaltet die oben erwähnte Geldmenge M2. Des Weiteren sind
die Schuldverschreibungen bis zu 2 Jahren, Geldmarktfondanteile und
Geldmarktpapiere sowie Repogeschäfte (Verkäufe von Wertpapieren mit
Rücklaufvereinbarungen) in der Geldmenge M3 zu finden.
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Schlussworte
Wie auf den letzten Seiten deutlich wurde, stellt die Geldverfassung eines
Landes eine besonders wichtige Rolle in der Politik des Geldalltags dar.
Sie regelt wichtige Sachverhalte, wie die Geldmengen, die sich auf dem Markt
befinden, aber auch die Kompetenzen der einzelnen Institutionen, die an der
Umsetzung der Geldpolitik eines Landes beteiligt sind.
Ich denke, dass dieses Thema aber sicher in seinem Umfang und seiner
Betrachtungsvielfalt noch lange nicht erschöpft ist. Aber vielleicht dient diese
Hausarbeit dazu, einen interessanten Einstieg in die Thematik Geld und die
Geldverfassung in einem Land zu bieten.
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Literaturverzeichnis
Issing, Otmar: Einführung in die Geldpolitik, 6. Auflage, München 1996
Grill- Hrdina- Reip: Allgemeine Wirtschaftslehre, 5. Auflage, Gehlen 1997
„Gesetz über die Deutsche Bundesbank“, herausgegeben von der Deutschen
Bundesbank
Homepage der Deutschen Bundesbank
http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/monatsberichte/2000/200001mb.pdf;
Monatsbericht Januar 2000, Seite 73-74, Stand 18.05.2004
Homepage der Deutschen Bundesbank
http://www.bundesbank.de/ezb/ezb.php, Stand 18.05.2004
Homepage der Deutschen Bundesbank
Homepage des Innovations- Reports, Forum für Wissenschaft, Industrie und
Wirtschaft
http://www.innovations-report.de/html/profile/profil-27.html,
Stand 18.05.2004
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