Publikationen 
Basel
II
Als im Jahr 2001 das
bereits zweite Konsultationspapier zu Basel II veröffentlicht wurde,
entfachte eine Diskussion, durch die Medien ging. Es kam zu
Schlagzeile wie: „Verbaselte Kredite“, „Unruhe unter
Mittelständlern“, „Mittelstand fürchtet teure Kredite nach Basel
II“, „Mittelständler klopfen vergeblich um Kredite an“, um nur
einige zu nennen (vgl. Ehlers 2003, S. 1). Gründe hierfür sind in
einem anfangs noch unzureichenden Informationsstand der
Öffentlichkeit zu sehen. Vorrangig die mittelständischen Unternehmen
sahen die für sie so bedeutsame Kreditfinanzierung in Gefahr und
erwarteten eine enorme Verschlechterung der Kreditkonditionen. Sogar
vom Credit Crunch, einer Verweigerung von Krediten durch die Banken,
wurde gesprochen (vgl. Braatz 200, S. 602). Jedoch zu zahlreiche
Informationsbemühungen seitens der Unternehmen, der Banken, der
Verbände und Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer, wurde
diese anfängliche Angst der mittelständischen Unternehmen
weitestgehend genommen. Damit einhergehend hat also Basel II seinen
anfänglichen Schrecken verloren (vgl. Burkhardt , Gaumert 2006, S.
60).
Dennoch muss weiterhin
Aufklärungsarbeit bezüglich Basel II geleistet werden, denn auch
wenn viele mittelständischen Unternehmen keine Angst mehr vor dem
Eintreten der neuen Regelungen haben, so wissen sie häufig immer
noch nicht, was sie explizit erwartet und wie sie sich optimal auf
Basel II vorbereiten können und auch sollen. Dies jedoch ist von
enormer Wichtigkeit, denn der Countdown für die endgültige Umsetzung
ab dem Jahr 2007 läuft (vgl. Behr, Fischer 2005, S. 4).
Ziel dieser Arbeit ist
es, einen Überblick über das umfangreiche Thema Basel II zu geben.
Hierzu wird im Folgenden betrachtet, wie die Eigenkapitalrichtlinien
gemäß Basel I derzeit noch gestaltet sind und worin die Gründe für
die Notwendigkeit von Basel II liegen. Anschließend werden die
Eigenkapitalrichtlinien gemäß Basel II analysiert. Dies schließt die
Betrachtung des Dreisäulenmodells sowie die Darstellung des Ratings
mit seinen unterschiedlichen Ansätzen ein. Die Arbeit wird durch ein
Fazit abgerundet.
Die Notwendigkeit von
Basel II lässt sich am besten ableiten, wenn die Anforderungen gemäß
Basel I bekannt sind. Aus diesem Grund , wird im Folgenden auf Basel
I Bezug genommen.
Dieses im Juli 1988
erarbeitete Regelwerk des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht
steht als Synonym für „Internationale Konvergenz der
Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ („International
Convergence of Capital Measurement and Capital Standards“) (vgl.
Füser, Gleißner 2005, S. 122).
Basel I schreibt allen
Kreditinstituten vor, die risikogewichteten Aktiva sowie die
bilanzunwirksamen, aber risikotragenden Posten mit 8 Prozent
Eigenkapital zu unterlegen. Hier wird von einem einheitlichen
Solvabilitätskoeffizienten in Höhe von 8 Prozent gesprochen. Ein
hohes Eigenkapital, welches durch diese Maßnahme durchaus gegeben
sein kann, ist eine gute Voraussetzung für den Gläubigerschutz sowie
eine geeignete Prophylaxe gegen Bankinsolvenz. Dies schreibt den 1.
Rechtssatz von Basel I (vgl. Brezski, Clausen, Korth 2004, S. 3). Im
2. Rechtssatz sind die Ausnahmen dieser 8-Prozent-Klausel geregelt.
Nicht risikobehaftete Kredite müssen demnach nicht mit Eigenkapital
unterlegt werden. Infolgedessen sind zum Beispiel Kredite an
staatliche Einrichtungen vom Solvabilitätskoeffizienten
freigestellt.
Die Kritik an dem
Regelwerk Basel I ist darin zu sehen, dass alle Kredite an
Privatpersonen und Privatunternehmen gleich behandelt werden.
Unabhängig von ihrer Bonität werden diese Unternehmen
beziehungsweise Privatpersonen einheitlich mit 100 Prozent
gewichtet, wenn es darum geht zu berechnen, wie viel Eigenkapital
hinterlegt werden muss. Das heißt, bei bonitätsschwächeren
Unternehmen wird genauso viel Eigenkapital hinterlegt, wie bei einem
erfolgreichen Weltkonzern.
Einige Banken haben
diese Tatsache zu ihrem Vorteil gemacht, indem sie im „großen Stil“
besonders riskante, und damit hochverzinsliche Kredite, vergeben
haben, ohne dafür eine höhere Eigenkapitaldeckung als für risikoarme
Kredite zu hinterlgen (vgl. Sanio 2006). Somit konnte ein höherer
Gewinn auf das zu unterlegende Kapital erzielt werden (vgl. o.V.
2007). Nach Basel I werden gute Kunden tendenziell eher
„benachteiligt“, während schlechte tendenziell „bevorzugt“ werden.
Für die Kreditinstitute bestand auf Basis dieser Regelung bisher
kein Bedarf, die Kreditkonditionen an die Bonität des Kreditnehmers
anzupassen (vgl. Füser, Heidusch 2003, S. 35). Nach Meinung des
Baseler Ausschusses besteht hier eine Zinsquersubventionierung kann
zusätzlich einen zunehmenden Margendruck bewirken (vgl. Brezski,
Claussen, Korth 2004, S. 31). Aus diesen genannten Gründen,
entschloss sich der Baseler Bankenausschuss zu einer Reform der
geltenden Regelungen. Basel II entstand (vgl. Brezski, Claussen,
Korth 2004, S. 5 ff.).
(oben)
Die Ziele, eine angemessene
Eigenkapitalausstattung von Banken zu sichern sowie die Schaffung von
einheitlichen Wettbewerbsbedingungen, sowohl für die Kreditvergabe als auch für
den Kredithandel, haben sich nicht verändert (vgl. o.V. 2007).
Wie bereits herausgestellt, ist Basel II die
Reaktion auf die Kritik an der ursprünglichen Baseler Eigenkapitalverordnung und
verursacht demzufolge die Schwachstellen dieser zu revidieren:
Durch Basel II wird unter anderem eine
Vereinfachung der Bewertung von Kreditrisiken angestrebt. Dies erfolgt durch
Ratings, auf welche zu einem späteren Zeitpunkt näher eingegangen wird. Mit
Inkrafttreten von Basel II soll sich die Höhe der vorzuhaltenden Eigenmittel zur
Deckung des Kredit- bzw. Adressausfallrisikos, stärker an der tatsächlichen
Bonität des Schuldners orientieren. Das Bedeutet, dass künftig bei Kreditnehmern
mit hoher Bonität, die Kreditsumme mit einem einheitlichen unter 100 Prozent
liegendem Anteil in die Berechung des vorzuhaltenden Eigenkapitals eingehen
soll, während dieser Prozentsatz bei bonitätsschwachen Kreditnehmern deutlicher
über 100 Prozent liegen wird (vgl. Füser, Heidusch 2003, S. 36).
Die Mindesteigenkapitalanforderungen von 8
Prozent der risikogewichteten Aktiva sollen weiterhin bestehen bleiben. Diese
werden jedoch mit weiteren Faktoren verknüpft, welche die Quote erhöhen oder
senken sollen. Neben dem Kredit- und Marktrisiko soll nun auch da operationelle
Risiko in die Betrachtung miteinbezogen werden (vg. Ehrmann 2005, S. 179).
Ein weiteres Ziel von Basel II ist die Stärkung
des internationalen Finanzsystems. „Dabei sollen unter Einhaltung des
derzeitigen Eigenkapitalniveaus die Wettbewerbsgleichheit der Regulierung
verbessert, Bankrisiken umfassender, differenzierter und individueller behandelt
sowie zugleich verstärkt unternehmerische Freiräume für die Kreditinstitute,
eröffnet werden“ (Ehrmann 2005, S. 20).
Des Weiteren werden durch Basel II
international einheitliche Standards für die aufsichtsrechtliche Prüfung in
verschiedenen Ländern geschaffen sowie einheitliche Standards, welche die
Veröffentlichung von risikorelevanten Informationen regeln (vgl. o.V. 2007)
(oben)
Die „Neue Basler Eigenkapitalverordnung“ (Basel
II) löst, wie bereits erwähnt, den sogenannten „Basler Akkord“ (Basel I) ab.
Hierbei laufen beide Verfahren im Jahre 2006 parallel, was eine Übergangslösung
darstellt. Ab Januar 2007 tritt Basel II endgültig in Kraft. Zur
Veranschaulichung ist die chronologische Entwicklung in folgender Darstellung
ersichtlich:

Nachdem im vorherigen
Kapitel die Gründe und Zielsetzungen von Basel II genauer analysiert wurden,
soll nun die Umsetzung dargestellt werden.
Wie im folgenden
Schaubild deutlich wird basiert Basel II aus drei sich ergänzenden Säulen. Es
handelt sich um:
-
Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
-
Säule 2: Bankenaufsichtlicher
Überprüfungsprozess
-
Säule 3: erweiterte Offenlegung

Die erste Säule befasst
sich mit den Eigenkapitalanforderungen und symbolisiert den bedeutendsten Teil
der Basel II - Vereinbarungen für den Kreditnehmer (Unternehmen) und ist somit
der am meisten diskutierte Teil von Basel II, während sich die zweite und dritte
Säule primär auf den Bankensektor beziehen (vgl. Ehrmann 2005, S. 177).
(oben)
3.1.
Die erste Säule – Mindestkapitalanforderungen
Wie bereits erwähnt, ist
das Ziel dieser ersten Säule die exaktere Berücksichtigung der Risiken der
Banken bei der Bemessung ihrer Eigenkapitalausstattung. Bisher blieb die Bonität
des Schuldners bei der Berechung der Eigenkapitalunterlegung völlig
berücksichtigt. Basel II wird dies verändern, denn durch Basel II müssen
risikoreiche Kreditengagements mit mehr Eigenkapital hinterlegt werden, als
Kreditengagements mit geringem Ausfallrisiko. Die Eigenkapitalunterlegung
erstreckt sich auf drei wesentliche Risikokategorien. Dabei handelt es sich um
wobei das operationelle
Risiko, wie auch bereits erwähnt, eine Neuerung durch Basel II darstellt (vgl.
Ehrmann 2005, S. 179).
Im Folgenden werden die
einzelnen Risiken im Bezug auf Basel II genauer analysiert.
(oben)
Das Kreditrisiko, häufig
auch als Kreditausfallrisiko bezeichnet, ist als das Hauptrisiko er genannten
Risiken anzusehen. Eine wesentliche Rolle bei der Messung des Risikos ist das
Rating, welches laut Basel II verstärkt eingesetzt wird. Mithilfe verschiedener
Verfahren werden die erfolgsrelevanten Merkmale eines Unternehmens in einem
Rating untersucht, um dann anschließend eine zutreffende Aussage zur Bonität der
Unternehmens machen zu können (vgl. Ehrmann 2005, S. 179). Das Rating ist für
Basel II von enormer Bedeutung, da hiernach die Gewichtung der
Unternehmerkredite und die anschließende Eigenkapitalunterlegung erfolgt.
Gemäß Basel II
kommen für das Rating zwei Ansätze in Betracht, wie folgende Abbildung
verdeutlicht:

Die
Berechnung der Ausfallwahrscheinlichleiten können demnach sowohl
intern als auch extern berechnet werden, worauf jedoch im 4. Kapitel
explizit eingegangen wird.
Im Gegensatz zum
Kreditrisiko, wo der Kreditnehmer erheblichen Einfluss auf das Rating nehmen
kann, haben die Unternehmen die Bewertung des Marktrisikos keinerlei
Einwirkungsmöglichkeiten. Marktrisiken sind „ungünstige Preisveränderungen von
Finanztiteln, die durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen,
Aktienindizes, Güterpreisen oder Kursen anderer Finanztitel auftreten“ (Ehrmann
2005, S. 205). Das Marktrisiko wurde bereits seit 1996 in die Berechnung des zu
unterlegenden Eigenkapitals integriert und daran sind keine Änderungen im Rahmen
von Basel II vorgenommen worden (vgl. o.V. 2007).
(oben)
Gemäß den Richtlinien zu
Basel II wird das operationelle Risiko erstmals als unterlegungspflichig
betrachtet. Der Baseler Ausschuss versteht unter dem operationellen Risiko, das
Risiko aus unzulänglichen Kontrollsystemen, das Risiko aus Computerfehlern sowie
aus Katastrophen wie Brand, Sturm, Blitzschlag und dergleichen. Des Weiteren
werden auch Risiken durch externe Vorgänge, welche nicht beeinflussbar sind und
Risiken, durch menschliches Versagen und aus Delikten resultierend, in die
Betrachtung miteinbezogen (vgl. Ehrmann 2005, S. 205).
Analog zu den
Kreditrisiken lassen sich auch hier drei wesentliche Verfahren zur Bewertung des
operationellen Risikos voneinander unterschieden. Hier wird von den
Basisindikatoransatz (BIA), vom Standardansatz (STA) sowie von ambitionierten
Messansätzen (AMA) gesprochen. In dieser Reihenfolge lässt sich eine steigernde
Verfeinerung, steigende Anforderungen an das Management, zunehmende
Risikosenstitivität und eine damit sinkende Eigenkapitalzuordnungen, feststellen
(vgl. Bundesbank 204, S. 86).
Das jeweils vom
Kreditinstitut anzuwendende Verfahren, muss durch die Bankenaufsicht genehmigt
werden, wobei der Baseler Ausschuss auf Dauer gesehen, den Einsatz der AMA
bevorzugt. Im Folgenden soll kurz die Vorgehensweise der jeweiligen Ansätze
geschliddert werden.
Beim Basisindikatoransatz
wird der aus den letzten drei Jahren ermittelte durchschnittliche Bruttoertrag
mit einem vom Baseler Ausschuss definierten Faktor multipliziert. Beim
Standardansatz hingegen, erfolgt eine Differenzierung nach Geschäftsfeldern. Für
jedes dieser Felder legt der Ausschuss einen Faktor fest, mit dem anschließend
jeder einzelne Bruttoertrag multipliziert wird. Noch differenzierter ist die
Verfahrensweise bei den ambitionierten Messansätzen. Hinter dem Begriff AMA
verbergen sich mehrere Verfahren wie der interne Bemessungsgrundsatz, der
Verlustverteilungssatz, die Extremwerttheorie sowie verschiedene
versicherungsmathematische Verfahren. Bei den AMA wird die individuelle
Risikosituation einer Bank am stärksten berücksichtigt. Dies wird schon daran
erkannt, dass beispielsweise bei dem Verfahren des internen
Bemessungsgrundsatzes für die einzelnen Geschäftsfelder und Verlustarten sogar
historische Daten zu Rate gezogen werden. Die durchschnittlichen Verluste
operationeller Art, welche aus Vergangenheitswerten ermittelt wurden, werden als
Zukunftswert angenommen, und mit dem „aufsichtlich“ vorgegebenen Faktor
multipliziert (vgl. Ehrmann 2005, S. 2005 ff.).
Bei Betrachtung dieser
drei verschiedenen Ansätze, ist deutlich zu erkennen, dass die AMA die genauste
und risikoscheuste Variante darstellen. Insofern ist leicht verständlich, dass
diese Variante vom Baseler Ausschuss präferiert wird.
Wie in der obrigen
Darstellungen deutlich wird, hat der Kreditnehmer auch bei der Bewertung der
operationellen Risiken keinerlei Möglichkeit das Vorgehen zu beeinflussen.
(oben)
Dachdem nun erläutert
wurde, was unter dem Kreditrisiko, dem Marktrisiko sowie dem operationellen
Risiko zu verstehen ist, soll nun der allgemein gültigen Formel gezeigt werden,
wie sich die Berechung der Eigenkapitalunterlegung explizit darstellt.
Wie bereits erwähnt,
bleibt die Regulierung nach Basel II erhalten, dass die Einhaltung der
Eigenkapitalanforderungen nach dem so genannten Kapitalkoeffizient gemessen
wird. Dieser muss weiterhin mindestens 8 Prozent betragen.
Zur Berechung des zu
unterlegenden Eigenkapitals ergibt sich demnach folgende Berechungsvorschrift:

In der Literatur sind
verschiedene Namen für die zweite Säule der Basel II Verordnung zu lesen. So ist
auch der Begriff „aufsichtliches Überprüfungsverfahren“ oder „Bankenaufsichtlicher
Überprüfungsprozess“ oder „Supervisory Review Process“ (SRP) geläufig.
Seit dem Jahr 2000
bereiten sich die Banken intensiv vor, um den Anforderungen gemäß Basel II
gerecht zu werden. Viele Anpassungen, besonders hinsichtlich Säule 1, sind
bereits erfolgreich abgeschlossen. Nachdem durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Mindestanforderungen an das
Risiko-Management (MaRisk) veröffentlicht wurden, hat ein Großteil der Banken
mit den Abschlussarbeiten bezüglich der Säule 2 begonnen, da die MaRisk die
Anforderungen der Säule 2 in nationales Recht umsetzen (vgl. Marek 2006, S.
477).
Im Rahmen der zweiten
Säule, welche als integraler Bestandteil des Kapitalakkords gleichberechtigt
neben den Mindestkapitalanforderungen und der Forderung nach Markttransparenz
steht, wird die Bankenaufsicht in Zukunft die „Angemessenheit der
Kapitalausstattung und des gesamten Risikomanagements der Banken“, abhängig vom
Umfang der bestehenden Risiken, beurteilen. Hierfür werden unter anderem eine
intensive Beschäftigung mit den angewandten Verfahren sowie ein intensiver
Dialog mit den Banken als Basis dienen. Damit einhergehend ist auch ein
wesentlich größerer Prüfungsumfang (vgl. ebd.). Folglich kann gesagt werden,
dass in der zweiten Säule von Basel II die Notwendigkeit einer qualitativen
Bankenaufsicht im Vordergrund steht.
Durch die zweite Säule
soll sogar garantiert werden, dass die Banken über ein angemessenes Eigenkapital
hinsichtlich aller Risiken verfügen. Die Kreditinstitute sollen angetrieben
werden, ihre Risikobemessungssysteme kontinuierlich zu erweitern und zu
verbessern. Dies gilt ebenso für die Kapitalausstattung und interne Kontrollen,
welche fortwährend ausgebaut werden sollten (vlg. Bundesbank 2007). Durch das
bankenaufsichtliche Überprüfungsverfahren werden auch solche Risiken betrachtet,
die bei der Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung gar nicht
beziehungsweise unzureichend berücksichtigt wurden. Gemeint sind hiermit
beispielsweise Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch oder auch Unsicherheiten bei
der Bemessung operationeller Risiken. Des Weiteren werden auch externe Faktoren
wie der Einfluss der Konjunkturentwicklung in Betracht gezogen.
Zusammenfassend ist zu
sagen, dass die Bankenaufsicht die Fähigkeit der Banken bewertet, ihre eigene
Risikosituation zu „identifiziere, zu messen, zu steuern und zu überwachen“
(ebd.).
Damit wird für die Banken
verschiedener Länder gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, ist es
von entscheidender Bedeutung, dass nicht nur die wichtigsten Regeln, wie die
Kapitalanforderungen an Banken, sondern auch die Aufsichtspraktiken stärker
harmonisiert werden (Bundesbank 2007).
(oben)
Zu den
Mindestkapitalanforderungen und dem bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess
kommt nun die dritte Säule hinzu, welche im Folgenden betrachtet werden soll.
Im Fokus der dritten
Säule von Basel II stehen die Marktdisziplin und die daraus resultierenden
Offenlegungsanforderungen (Publizitätspflichten). Zielsetzung einer
umfangreichen Publizitätspflicht ist, dass der Bankenbereich transparenter,
stabiler und leistungsfähiger wird. Diese Offenlegung sollte möglichst aktuell,
umfangreich, zuverlässig und vergleichbar sein sowie die wesentlichen
Informationen enthalten. Informationen gelten immer dann als wesentlich, wenn
ein Verschweigen oder eine falsche Darstellung der Sachverhalte, einen Dritten,
welcher sich auf die besagten Informationen verlässt, um wirtschaftliche
Entscheidungen zu treffen, beeinflusst. Die Banken werden durch die
Anforderungen der dritten Säule, dazu verpflichtet, regelmäßig Berichte über
ihre Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Die Offenlegungspflichten umfassen
vier wesentliche Bereiche:
-
Anwendung der Eigenkapitalvorschriften
-
Eigenkapitalstruktur
-
Quantitative und qualitative Darstellung der
eingegangenen Risiken
-
Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung
(vgl. Bundesbank 2007)
Nachdem nun das
Dreisäulenkonzept ausführlich beschrieben wurde, soll im folgenden Kapitel näher
auf das Rating in Bezug auf Basel II eingegangen werden.
(oben)
In dem Moment, als die
Unternehmen anfingen sich intensiver mit dem Thema Basel II auseinander zu
setzen, haben sie die Notwendigkeit erkannt, sich auch über die Materie „Rating“
zu informieren und möglicherweise allen notwendigen und erdenklichen
Vorbereitungen zu treffen. Das Rating stellt einen wesentlichen Bestandteil der
Anforderungen gemäß Basel II dar, denn das Kaufrisiko, welches gemäß der ersten
Säule ermittelt wird, basiert auf einem Rating.
Der Grundsatz von Basel
II besagt, dass je schlechter ein Rating ausfällt, desto mehr Eigenkapital muss
gemäß den Mindesteigenkapitalanforderungen gebunden werden. Demzufolge scheint
eine Verteuerung des Kredits, durch Anhebung des Zinssatzes, logisch und auch
notwendig. Kredite an Unternehmen mit hoher Bonität hingegen binden weniger
Eigenkapital der Bank und demzufolge können die Kreditnehmer von besseren
Konditionen profitieren (vgl. Füser, Heidusch 2003, S. 37).
Wie bereits im vorherigen
Kapitel erwähnt, kann das Kreditinstitut zwischen dem internen und externen
Rating wählen und sich somit zwischen verschiedenen Ansätzen entscheiden, welche
im Folgenden erläutert werden.
(oben)
Bereits in den Regelungen
von Basel I wurde der Standardsatz berücksichtigt, erhält jedoch durch die
Neuregelung Basel II ein völlig neues Gesicht. Das zu unterlegende Eigenkapital
wird wie bisher durch das Multiplizieren von Kreditbetrag und Risikogewicht
ermittelt. Jedoch die Risikogewichte an sich, werden wesentlich differenzierter
festgelegt und ergeben sich aus der Beurteilung von Ratingagenturen (vgl.
Ehrmann 2005, S. 180).
Standard & Poor´s und
Moody´s sind die beiden f+hrenden weltweit agierenden Ratingagenturen.
Die Ratings der externen
Agenturen müssen gewisse Mindestatandards erfüllen, damit sie im Rahmen des
Standardansatzes zugelassen werden. Diese Mindeststandards unterliegen der
Prüfung durch die nationalen Aufsichtsbehörden, werden demzufolge in Deutschland
von der BaFin überwacht. Nach Ehrmann (2005, S. 180) sind folgende Kriterien zu
erfüllen:
-
Strenge Objektivität
-
Wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit
-
Zugang zu den Beurteilungen für in- und
ausländische Institutionen
-
Transparenz hinsichtlich der angewandten
Methoden
-
Verschiednen Veröffentlichungspflichten
-
Ausreichend Ressourcen im Hinblick auf
Mitarbeiter und Know-how
-
Glaubwürdigkeit
Wichtig zu erwähnen ist,
dass die Zuordnung der standardisierten Risikogewichte (20, 50, 100
beziehungsweise 150 Prozent) zu den jeweiligen Bonitätsbeurteilungskategorien
(zum Beispiel „AAA“ bis „AA-“) ebenfalls durch die Aufsichtsinstanzen
verantwortet wird. Das heißt weder die Banken, noch die Ratingagenturen
entscheiden darüber, welche Bonitätsbeurteilungen welchen Risikogewichten
entsprechen. Diese erfolgte Zuordnung wird in der folgenden Übersicht deutlich:

In der
Darstellung wird deutlich, dass Unternehmen ohne ein externes Rating,
wie es derzeit noch bei dem überwiegenden Teil der Unternehmen der
Fall ist, eine Risikogewichtung in Höhe von 100 Prozent erfahren,
was analog zzu dem Verfahren in Basel I laufen würde.
Anhand eines Beispiels,
wie es in der Realität tatsächlich auftreten kann, soll nun noch einmal der
signifikante Unterschied zwischen Basel I und Basel II dargestellt werden.
Annahme:
Zwei Kreditnehmer A und B
erhalten jeweils einen Kredit in Höhe von 1 Million Euro. Hierbei hat
Kreditnehmer A eine ausreichende Bonität, während die Zahlungsfähigkeit von
Kreditnehmer B risikobehaftet ist. Durch folgende Darstellung wird die
unterschiedliche Berechung, aufgrund des von der Ratingagentur durchgeführten
Ratings und der sich daraus ableitenden unterschiedlichen Risikogewichtung,
deutlich:

Wie aus der
obrigen Darstellung ersichtlich, ist zwar die
Eigenkapitalunterlegung insgesamt gleich geblieben, was hier jedoch
zufällig ist, da von einem Kreditnehmer mit sehr hoher Bonität und
einem Kreditnehmer mit sehr schwacher Bonität ausgegangen wird. Dies
ist nicht zwangsläufig so. Deutlich jedoch wird, dass Basel II die
Bonität der Schuldner berücksichtigt und demzufolge bei
risikoreichen Kreditengagements mehr und bei risikoarmen
Kreditengagements weniger Eigenkapital unterlegt wird.
Die vierte
Auswirkungsstudie der Deutschen Bundesbank (QIS 4) hat die Auswirkung von Basel
II auf die Mindesteigenkapitalanforderungen der Banken untersucht. Eine der
vielen Analysen ergab, dass ein Großteil der teilnehmenden Banken zumindest den
IRB-Basisansatz zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung ihres Kreditrisikos
verwendet (vgl. Marek 2006, S. 476). Dieser sowie der erweiterte IRB-Ansatz soll
im Folgenden erklärt werden.
(oben)
Der IRB-Basisansatz sowie
der fortgeschrittene IRB-Ansatz bauen auf dem internen Ratingverfahren der
Kreditinstitute auf. Ebenso wie bei den Ratingagenturen, müssen diese
aufsichtsgerecht von der BaFin anerkannt sein. Das Kreditinstitute muss ein
geeignetes Ratingverfahren entwickeln, wodurch es ohne Probleme möglich ist, den
Kreditnehmer zu einer im Vorfeld klar definierten Ratingklasse zuzuordnen.
Zusätzlich müssen die Banken, welche einen der IRB-Ansätze zählen,
„Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten PD, Probability of Default) für jede der
jeweiligen Ratingklassen schätzen. Diese Schätzungen müssen „die konservative
Einschätzung einer langfristigen Durchschnitts-PD der Ratingklasse darstellen“
und sollten dementsprechend auf historischen Erfahrungswerten und empirischen
Nachweisen basieren, wobei die funktionale Beziehung zwischen der PD und dem
dazugehörigen Risikogewicht vom Baseler Ausschuss vorgegeben ist (vgl. Füser,
Heidusch 2003, S. 41).
Im Unterschied zu dem
Standardansatz können die Risikogewichte zwischen nahezu 0 Prozent und 100
Prozent variieren, während beim Standardansatz nur die Möglichkeit der
Risikogewichtung von 20, 50, 100 und 150 Prozent erfolgen kann, wie bereits oben
schon erläutert wurde. Die Berechung der Risikogewichte ist sehr komplex, womit
allerdings der Kreditnehmer nicht in Berührung kommt. Der IRB-Ansatz und der
fortgeschrittene IRB-Ansatz unterscheiden sich dann nochmals in ihrer
Komplexität, was im Folgenden dargestellt wird (vgl. Füser, Heidusch 2003, S.
41).
Die IRB-Ansätze bestehen
aus mehreren Komponenten. Hierbei gibt es demnach zu unterscheiden:
-
EAD = Exposure at Default (Kredithöhe zum
Ausfallszeitpunkt)
-
LGD = Loss Given Default (Ausfallquote in
Prozent des Kredits)
-
M = Maturity (Restlaufzeit des Kredits)
-
PD = Probability of Default (Einjährige
Ausfallwahrscheinlichkeit)
der Unterschied zwischen
dem IRB-Basisansatz und dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz besteht darin, dass
beim IRB-Basisansatz lediglich die PD bankintern ermittelt wird. Alle übrigen
Werte sind vorgegebene Werte des Ausschusses. Beim fortgeschrittenen Ansatz
werden alle Werte auf Basis von bankinternen Schätzungen ermittelt (vgl. Ehrmann
2005, S. 188).
Da sich, wie die vierte
Auswirkungsstudie besagt, ein Großteil aller Banken für das interne Rating
entscheiden wird, nimmt das Rating einen enorm wichtigen Part der ersten Säule
des Dreisäulenkonzeptes ein. Leider würde es den Rahmen dieser Arbeit sprengen
auf dieses Thema mit seinen Anforderungen und Ansätzen etc. einzugehen.
(oben)
Der Countdown für die
Umsetzung von Basel II läuft und die Vorbereitung der Banken sind weitestgehend
abgeschlossen. Man kann davon ausgehen, dass ein Großteil der Kreditinstitute
bereits jetzt den Alltag von Basel II lebt und ihre Kreditkunden langsam an die
steigenden Anforderungen bezüglich des Ratings heranführt. Dies allein ergibt
sich schon aus den jährlich stattfindenden Krediten – und
Jahresabschlussprüfungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Besonders wichtig ist
jedoch, dass auch die kleinen bis mittelständische Unternehmen perfekt
vorbereitet sind. Es macht sich durchaus bezahlt, die durch das neue
Ratingsystem, gestiegenen Anforderungen zu erfüllen, denn risikoreiche
Unternehmen werden zukünftig keine Kredite zugesagt bekommen, beziehungsweise
müssen einen höheren Kreditzins in Kauf nehmen. Insofern werden durch Basel II
die Kreditnehmer niedriger Bonität einen Nachteil erhalten. Somit ist das
eingangs erwähnte Defizit von Basel I beseitigt und die Zielsetzung von Basel II
gelungen, zumindest in der Theorie. Die praktischen Auswirkungen werden mit dem
Eintreten von Basel II im Jahre 2007 zu erkennen sein.
(oben)
Literaturverzeichnis
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Bsel II – mehr als eine Säule, in: wisu das wirtschaftstudium, Ausgabe 04/2006
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in URL:
http://de.wikipedia.org/wiki/Basel_II
(Stand:
01. Januar 2007)
Sanio, Jochen (2006):
Am Anfang war die Kriese, in: Die Bank, Ausgabe 05/2006
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(oben)
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