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    Basel II

1 Einleitung Basel II

 

Als im Jahr 2001 das bereits zweite Konsultationspapier zu Basel II veröffentlicht wurde, entfachte eine Diskussion, durch die Medien ging. Es kam zu Schlagzeile wie: „Verbaselte Kredite“, „Unruhe unter Mittelständlern“, „Mittelstand fürchtet teure Kredite nach Basel II“, „Mittelständler klopfen vergeblich um Kredite an“, um nur einige zu nennen (vgl. Ehlers 2003, S. 1). Gründe hierfür sind in einem anfangs noch unzureichenden Informationsstand der Öffentlichkeit zu sehen. Vorrangig die mittelständischen Unternehmen sahen die für sie so bedeutsame Kreditfinanzierung in Gefahr und erwarteten eine enorme Verschlechterung der Kreditkonditionen. Sogar vom Credit Crunch, einer Verweigerung von Krediten durch die Banken, wurde gesprochen (vgl. Braatz 200, S. 602). Jedoch zu zahlreiche Informationsbemühungen seitens der Unternehmen, der Banken, der Verbände und Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer, wurde diese anfängliche Angst der mittelständischen Unternehmen weitestgehend genommen. Damit einhergehend hat also Basel II seinen anfänglichen Schrecken verloren (vgl. Burkhardt , Gaumert 2006, S. 60).

Dennoch muss weiterhin Aufklärungsarbeit bezüglich Basel II geleistet werden, denn auch wenn viele mittelständischen Unternehmen keine Angst mehr vor dem Eintreten der neuen Regelungen haben, so wissen sie häufig immer noch nicht, was sie explizit erwartet und wie sie sich optimal auf Basel II vorbereiten können und auch sollen. Dies jedoch ist von enormer Wichtigkeit, denn der Countdown für die endgültige Umsetzung ab dem Jahr 2007 läuft (vgl. Behr, Fischer 2005, S. 4).

Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über das umfangreiche Thema Basel II zu geben. Hierzu wird im Folgenden betrachtet, wie die Eigenkapitalrichtlinien gemäß Basel I derzeit noch gestaltet sind und worin die Gründe für die Notwendigkeit von Basel II liegen. Anschließend werden die Eigenkapitalrichtlinien gemäß Basel II analysiert. Dies schließt die Betrachtung des Dreisäulenmodells sowie die Darstellung des Ratings mit seinen unterschiedlichen Ansätzen ein. Die Arbeit wird durch ein Fazit abgerundet.

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2 Von Basel I zu Basel II

 

Die Notwendigkeit von Basel II lässt sich am besten ableiten, wenn die Anforderungen gemäß Basel I bekannt sind. Aus diesem Grund , wird im Folgenden auf Basel I Bezug genommen.

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2.1 Eigenkapitalunterlegung nach Basel I

 

Dieses im Juli 1988 erarbeitete Regelwerk des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht steht als Synonym für „Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und Eigenkapitalanforderungen“ („International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards“) (vgl. Füser, Gleißner 2005, S. 122).

Basel I schreibt allen Kreditinstituten vor, die risikogewichteten Aktiva sowie die bilanzunwirksamen, aber risikotragenden Posten mit 8 Prozent Eigenkapital zu unterlegen. Hier wird von einem einheitlichen Solvabilitätskoeffizienten in Höhe von 8 Prozent gesprochen. Ein hohes Eigenkapital, welches durch diese Maßnahme durchaus gegeben sein kann, ist eine gute Voraussetzung für den Gläubigerschutz sowie eine geeignete Prophylaxe gegen Bankinsolvenz. Dies schreibt den 1. Rechtssatz von Basel I (vgl. Brezski, Clausen, Korth 2004, S. 3). Im 2. Rechtssatz sind die Ausnahmen dieser 8-Prozent-Klausel geregelt. Nicht risikobehaftete Kredite müssen demnach nicht mit Eigenkapital unterlegt werden. Infolgedessen sind zum Beispiel Kredite an staatliche Einrichtungen vom Solvabilitätskoeffizienten freigestellt.

Die Kritik an dem Regelwerk Basel I ist darin zu sehen, dass alle Kredite an Privatpersonen und Privatunternehmen gleich behandelt werden. Unabhängig von ihrer Bonität werden diese Unternehmen beziehungsweise Privatpersonen einheitlich mit 100 Prozent gewichtet, wenn es darum geht zu berechnen, wie viel Eigenkapital hinterlegt werden muss. Das heißt, bei bonitätsschwächeren Unternehmen wird genauso viel Eigenkapital hinterlegt, wie bei einem erfolgreichen Weltkonzern.

Einige Banken haben diese Tatsache zu ihrem Vorteil gemacht, indem sie im „großen Stil“ besonders riskante, und damit hochverzinsliche Kredite, vergeben haben, ohne dafür eine höhere Eigenkapitaldeckung als für risikoarme Kredite zu hinterlgen (vgl. Sanio 2006). Somit konnte ein höherer Gewinn auf das zu unterlegende Kapital erzielt werden (vgl. o.V. 2007). Nach Basel I werden gute Kunden tendenziell eher „benachteiligt“, während schlechte tendenziell „bevorzugt“ werden. Für die Kreditinstitute bestand auf Basis dieser Regelung bisher kein Bedarf, die Kreditkonditionen an die Bonität des Kreditnehmers anzupassen (vgl. Füser, Heidusch 2003, S. 35). Nach Meinung des Baseler Ausschusses besteht hier eine Zinsquersubventionierung kann zusätzlich einen zunehmenden Margendruck bewirken (vgl. Brezski, Claussen, Korth 2004, S. 31). Aus diesen genannten Gründen, entschloss sich der Baseler Bankenausschuss zu einer Reform der geltenden Regelungen. Basel II entstand (vgl. Brezski, Claussen, Korth 2004, S. 5 ff.).

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2.2 Ziele und Motive von Basel II

 

Die Ziele, eine angemessene Eigenkapitalausstattung von Banken zu sichern sowie die Schaffung von einheitlichen Wettbewerbsbedingungen, sowohl für die Kreditvergabe als auch für den Kredithandel, haben sich nicht verändert (vgl. o.V. 2007).

Wie bereits herausgestellt, ist Basel II die Reaktion auf die Kritik an der ursprünglichen Baseler Eigenkapitalverordnung und verursacht demzufolge die Schwachstellen dieser zu revidieren:

Durch Basel II wird unter anderem eine Vereinfachung der Bewertung von Kreditrisiken angestrebt. Dies erfolgt durch Ratings, auf welche zu einem späteren Zeitpunkt näher eingegangen wird. Mit Inkrafttreten von Basel II soll sich die Höhe der vorzuhaltenden Eigenmittel zur Deckung des Kredit- bzw. Adressausfallrisikos, stärker an der tatsächlichen Bonität des Schuldners orientieren. Das Bedeutet, dass künftig bei Kreditnehmern mit hoher Bonität, die Kreditsumme mit einem einheitlichen unter 100 Prozent liegendem Anteil in die Berechung des vorzuhaltenden Eigenkapitals eingehen soll, während dieser Prozentsatz bei bonitätsschwachen Kreditnehmern deutlicher über 100 Prozent liegen wird (vgl. Füser, Heidusch 2003, S. 36).

Die Mindesteigenkapitalanforderungen von 8 Prozent der risikogewichteten Aktiva sollen weiterhin bestehen bleiben. Diese werden jedoch mit weiteren Faktoren verknüpft, welche die Quote erhöhen oder senken sollen. Neben dem Kredit- und Marktrisiko soll nun auch da operationelle Risiko in die Betrachtung miteinbezogen werden (vg. Ehrmann 2005, S. 179).

Ein weiteres Ziel von Basel II ist die Stärkung des internationalen Finanzsystems. „Dabei sollen unter Einhaltung des derzeitigen Eigenkapitalniveaus die Wettbewerbsgleichheit der Regulierung verbessert, Bankrisiken umfassender, differenzierter und individueller behandelt sowie zugleich verstärkt unternehmerische Freiräume für die Kreditinstitute, eröffnet werden“ (Ehrmann 2005, S. 20).

Des Weiteren werden durch Basel II international einheitliche Standards für die aufsichtsrechtliche Prüfung in verschiedenen Ländern geschaffen sowie einheitliche Standards, welche die Veröffentlichung von risikorelevanten Informationen regeln (vgl. o.V. 2007)

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2.3. Zeitplan

 

Die „Neue Basler Eigenkapitalverordnung“ (Basel II) löst, wie bereits erwähnt, den sogenannten „Basler Akkord“ (Basel I) ab. Hierbei laufen beide Verfahren im Jahre 2006 parallel, was eine Übergangslösung darstellt. Ab Januar 2007 tritt Basel II endgültig in Kraft. Zur Veranschaulichung ist die chronologische Entwicklung in folgender Darstellung ersichtlich:

 

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3. Basel II – Das Dreisäulenkonzept

 

Nachdem im vorherigen Kapitel die Gründe und Zielsetzungen von Basel II genauer analysiert wurden, soll nun die Umsetzung dargestellt werden.

Wie im folgenden Schaubild deutlich wird basiert Basel II aus drei sich ergänzenden Säulen. Es handelt sich um:

  • Säule 1: Mindestkapitalanforderungen

  • Säule 2: Bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess

  • Säule 3: erweiterte Offenlegung

 

Die erste Säule befasst sich mit den Eigenkapitalanforderungen und symbolisiert den bedeutendsten Teil der Basel II - Vereinbarungen für den Kreditnehmer (Unternehmen) und ist somit der am meisten diskutierte Teil von Basel II, während sich die zweite und dritte Säule primär auf den Bankensektor beziehen (vgl. Ehrmann 2005, S. 177).

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 3.1. Die erste Säule – Mindestkapitalanforderungen

 

Wie bereits erwähnt, ist das Ziel dieser ersten Säule die exaktere Berücksichtigung der Risiken der Banken bei der Bemessung ihrer Eigenkapitalausstattung. Bisher blieb die Bonität des Schuldners bei der Berechung der Eigenkapitalunterlegung völlig berücksichtigt. Basel II wird dies verändern, denn durch Basel II müssen risikoreiche Kreditengagements mit  mehr Eigenkapital hinterlegt werden, als Kreditengagements mit geringem Ausfallrisiko. Die Eigenkapitalunterlegung erstreckt sich auf drei wesentliche Risikokategorien. Dabei handelt es sich um

 

  • das Kreditrisiko,

  • das Marktrisiko und

  • das operationelle Risiko,

 

wobei das operationelle Risiko, wie auch bereits erwähnt, eine Neuerung durch Basel II darstellt (vgl. Ehrmann 2005, S. 179).

Im Folgenden werden die einzelnen Risiken im Bezug auf Basel II genauer analysiert.

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3.1.1. Das Kreditrisiko

 

Das Kreditrisiko, häufig auch als Kreditausfallrisiko bezeichnet, ist als das Hauptrisiko er genannten Risiken anzusehen. Eine wesentliche Rolle bei der Messung des Risikos ist das Rating, welches laut Basel II verstärkt eingesetzt wird. Mithilfe verschiedener Verfahren werden die erfolgsrelevanten Merkmale eines Unternehmens in einem Rating untersucht, um dann anschließend eine zutreffende Aussage zur Bonität der Unternehmens machen zu können (vgl. Ehrmann 2005, S. 179). Das Rating ist für Basel II von enormer Bedeutung, da hiernach die Gewichtung der Unternehmerkredite und die anschließende Eigenkapitalunterlegung erfolgt.

Gemäß Basel II kommen für das Rating zwei Ansätze in Betracht, wie folgende Abbildung verdeutlicht:

 

 

Die Berechnung der Ausfallwahrscheinlichleiten können demnach sowohl intern als auch extern berechnet werden, worauf jedoch im 4. Kapitel explizit eingegangen wird.

 

3.1.2. Das Marktrisiko

 

Im Gegensatz zum Kreditrisiko, wo der Kreditnehmer erheblichen Einfluss auf das Rating nehmen kann, haben die Unternehmen die Bewertung des Marktrisikos keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten. Marktrisiken sind „ungünstige Preisveränderungen von Finanztiteln, die durch Schwankungen von Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienindizes, Güterpreisen oder Kursen anderer Finanztitel auftreten“ (Ehrmann 2005, S. 205). Das Marktrisiko wurde bereits seit 1996 in die Berechnung des zu unterlegenden Eigenkapitals integriert und daran sind keine Änderungen im Rahmen von Basel II vorgenommen worden (vgl. o.V. 2007).

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3.1.3. Das operationelle Risiko

 

Gemäß den Richtlinien zu Basel II wird das operationelle Risiko erstmals als unterlegungspflichig betrachtet. Der Baseler Ausschuss versteht unter dem operationellen Risiko, das Risiko aus unzulänglichen Kontrollsystemen, das Risiko aus Computerfehlern sowie aus Katastrophen wie Brand, Sturm, Blitzschlag und dergleichen. Des Weiteren werden auch Risiken durch externe Vorgänge, welche nicht beeinflussbar sind und Risiken, durch menschliches Versagen und aus Delikten resultierend, in die Betrachtung miteinbezogen (vgl. Ehrmann 2005, S. 205).

Analog zu den Kreditrisiken lassen sich auch hier drei wesentliche Verfahren zur Bewertung des operationellen Risikos voneinander unterschieden. Hier wird von den Basisindikatoransatz (BIA), vom Standardansatz (STA) sowie von ambitionierten Messansätzen (AMA) gesprochen. In dieser Reihenfolge lässt sich eine steigernde Verfeinerung, steigende Anforderungen an das Management, zunehmende Risikosenstitivität und eine damit sinkende Eigenkapitalzuordnungen, feststellen (vgl. Bundesbank 204, S. 86).

Das jeweils vom Kreditinstitut anzuwendende Verfahren, muss durch die Bankenaufsicht genehmigt werden, wobei der Baseler Ausschuss auf Dauer gesehen, den Einsatz der AMA bevorzugt. Im Folgenden soll kurz die Vorgehensweise der jeweiligen Ansätze geschliddert werden.

Beim Basisindikatoransatz wird der aus den letzten drei Jahren ermittelte durchschnittliche Bruttoertrag mit einem vom Baseler Ausschuss definierten Faktor multipliziert. Beim Standardansatz hingegen, erfolgt eine Differenzierung nach Geschäftsfeldern. Für jedes dieser Felder legt der Ausschuss einen Faktor fest, mit dem anschließend jeder einzelne Bruttoertrag multipliziert wird. Noch differenzierter ist die Verfahrensweise bei den ambitionierten Messansätzen. Hinter dem Begriff AMA verbergen sich mehrere Verfahren wie der interne Bemessungsgrundsatz, der Verlustverteilungssatz, die Extremwerttheorie sowie verschiedene versicherungsmathematische Verfahren. Bei den AMA wird die individuelle Risikosituation einer Bank am stärksten berücksichtigt. Dies wird schon daran erkannt, dass beispielsweise bei dem Verfahren des internen Bemessungsgrundsatzes für die einzelnen Geschäftsfelder und Verlustarten sogar historische Daten zu Rate gezogen werden. Die durchschnittlichen Verluste operationeller Art, welche aus Vergangenheitswerten ermittelt wurden, werden als Zukunftswert angenommen, und mit dem „aufsichtlich“ vorgegebenen Faktor multipliziert (vgl. Ehrmann 2005, S. 2005 ff.).

Bei Betrachtung dieser drei verschiedenen Ansätze, ist deutlich zu erkennen, dass die AMA die genauste und risikoscheuste Variante darstellen. Insofern ist leicht verständlich, dass diese Variante vom Baseler Ausschuss präferiert wird.

Wie in der obrigen Darstellungen deutlich wird, hat der Kreditnehmer auch bei der Bewertung der operationellen Risiken keinerlei Möglichkeit das Vorgehen zu beeinflussen.

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3.1.4. Berechnung der Eigenkapitalunterlegung unter Berücksichtigung der genannten Risiken

 

Dachdem nun erläutert wurde, was unter dem Kreditrisiko, dem Marktrisiko sowie dem operationellen Risiko zu verstehen ist, soll nun der allgemein gültigen Formel gezeigt werden, wie sich die Berechung der Eigenkapitalunterlegung explizit darstellt.

Wie bereits erwähnt, bleibt die Regulierung nach Basel II erhalten, dass die Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen nach dem so genannten Kapitalkoeffizient gemessen wird. Dieser muss weiterhin mindestens 8 Prozent betragen.

Zur Berechung des zu unterlegenden Eigenkapitals ergibt sich demnach folgende Berechungsvorschrift:

 

 

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3.2. Die zweite Säule – Bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess

 

In der Literatur sind verschiedene Namen für die zweite Säule der Basel II Verordnung zu lesen. So ist auch der Begriff „aufsichtliches Überprüfungsverfahren“ oder „Bankenaufsichtlicher Überprüfungsprozess“ oder „Supervisory Review Process“ (SRP) geläufig.

Seit dem Jahr 2000 bereiten sich die Banken intensiv vor, um den Anforderungen gemäß Basel II gerecht zu werden. Viele Anpassungen, besonders hinsichtlich Säule 1, sind bereits erfolgreich abgeschlossen. Nachdem durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Mindestanforderungen an das Risiko-Management (MaRisk) veröffentlicht wurden, hat ein Großteil der Banken mit den Abschlussarbeiten bezüglich der Säule 2 begonnen, da die MaRisk die Anforderungen der Säule 2 in nationales Recht umsetzen (vgl. Marek 2006, S. 477).

Im Rahmen der zweiten Säule, welche als integraler Bestandteil des Kapitalakkords gleichberechtigt neben den Mindestkapitalanforderungen und der Forderung nach Markttransparenz steht, wird die Bankenaufsicht in Zukunft die „Angemessenheit der Kapitalausstattung und des gesamten Risikomanagements der Banken“, abhängig vom Umfang der bestehenden Risiken, beurteilen. Hierfür werden unter anderem eine intensive Beschäftigung mit den angewandten Verfahren sowie ein intensiver Dialog mit den Banken als Basis dienen. Damit einhergehend ist auch ein wesentlich größerer Prüfungsumfang (vgl. ebd.). Folglich kann gesagt werden, dass in der zweiten Säule von Basel II die Notwendigkeit einer qualitativen Bankenaufsicht im Vordergrund steht.

Durch die zweite Säule soll sogar garantiert werden, dass die Banken über ein angemessenes Eigenkapital hinsichtlich aller Risiken verfügen. Die Kreditinstitute sollen angetrieben werden, ihre Risikobemessungssysteme kontinuierlich zu erweitern und zu verbessern. Dies gilt ebenso für die Kapitalausstattung und interne Kontrollen, welche fortwährend ausgebaut werden sollten (vlg. Bundesbank 2007). Durch das bankenaufsichtliche Überprüfungsverfahren werden auch solche Risiken betrachtet, die bei der Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderung gar nicht beziehungsweise unzureichend berücksichtigt wurden. Gemeint sind hiermit beispielsweise Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch oder auch Unsicherheiten bei der Bemessung operationeller Risiken. Des Weiteren werden auch externe Faktoren wie der Einfluss der Konjunkturentwicklung in Betracht gezogen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Bankenaufsicht die Fähigkeit der Banken bewertet, ihre eigene Risikosituation zu „identifiziere, zu messen, zu steuern und zu überwachen“ (ebd.).

Damit wird für die Banken verschiedener Länder gleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass nicht nur die wichtigsten Regeln, wie die Kapitalanforderungen an Banken, sondern auch die Aufsichtspraktiken stärker harmonisiert werden (Bundesbank 2007).

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3.4. Die dritte Säule - Marktdisziplin

 

Zu den Mindestkapitalanforderungen und dem bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess kommt nun die dritte Säule hinzu, welche im Folgenden betrachtet werden soll.

Im Fokus der dritten Säule von Basel II stehen die Marktdisziplin und die daraus resultierenden Offenlegungsanforderungen (Publizitätspflichten). Zielsetzung einer umfangreichen Publizitätspflicht ist, dass der Bankenbereich transparenter, stabiler und leistungsfähiger wird. Diese Offenlegung sollte möglichst aktuell, umfangreich, zuverlässig und vergleichbar sein sowie die wesentlichen Informationen enthalten. Informationen gelten immer dann als wesentlich, wenn ein Verschweigen oder eine falsche Darstellung der Sachverhalte, einen Dritten, welcher sich auf die besagten Informationen verlässt, um wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen, beeinflusst. Die Banken werden durch die Anforderungen der dritten Säule, dazu verpflichtet, regelmäßig Berichte über ihre Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Die Offenlegungspflichten umfassen vier wesentliche Bereiche:

 

  • Anwendung der Eigenkapitalvorschriften

  • Eigenkapitalstruktur

  • Quantitative und qualitative Darstellung der eingegangenen Risiken

  • Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung (vgl. Bundesbank 2007)

 

Nachdem nun das Dreisäulenkonzept ausführlich beschrieben wurde, soll im folgenden Kapitel näher auf das Rating in Bezug auf Basel II eingegangen werden.

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4. Rating im Kontext von Basel II

 

In dem Moment, als die Unternehmen anfingen sich intensiver mit dem Thema Basel II auseinander zu setzen, haben sie die Notwendigkeit erkannt, sich auch über die Materie „Rating“ zu informieren und möglicherweise allen notwendigen und erdenklichen Vorbereitungen zu treffen. Das Rating stellt einen wesentlichen Bestandteil der Anforderungen gemäß Basel II dar, denn das Kaufrisiko, welches gemäß der ersten Säule ermittelt wird, basiert auf einem Rating.

Der Grundsatz von Basel II besagt, dass je schlechter ein Rating ausfällt, desto mehr Eigenkapital muss gemäß den Mindesteigenkapitalanforderungen gebunden werden. Demzufolge scheint eine Verteuerung des Kredits, durch Anhebung des Zinssatzes, logisch und auch notwendig. Kredite an Unternehmen mit hoher Bonität hingegen binden weniger Eigenkapital der Bank und demzufolge können die Kreditnehmer von besseren Konditionen profitieren (vgl. Füser, Heidusch 2003, S. 37).

Wie bereits im vorherigen Kapitel erwähnt, kann das Kreditinstitut zwischen dem internen und externen Rating wählen und sich somit zwischen verschiedenen Ansätzen entscheiden, welche im Folgenden erläutert werden.

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4.1. Satandardsatz – externes Rating

 

Bereits in den Regelungen von Basel I wurde der Standardsatz berücksichtigt, erhält jedoch durch die Neuregelung Basel II ein völlig neues Gesicht. Das zu unterlegende Eigenkapital wird wie bisher durch das Multiplizieren von Kreditbetrag und Risikogewicht ermittelt. Jedoch die Risikogewichte an sich, werden wesentlich differenzierter festgelegt und ergeben sich aus der Beurteilung von Ratingagenturen (vgl. Ehrmann 2005, S. 180).

Standard & Poor´s und Moody´s sind die beiden f+hrenden weltweit agierenden Ratingagenturen.

Die Ratings der externen Agenturen müssen gewisse Mindestatandards erfüllen, damit sie im Rahmen des Standardansatzes zugelassen werden. Diese Mindeststandards unterliegen der Prüfung durch die nationalen Aufsichtsbehörden, werden demzufolge in Deutschland von der BaFin überwacht. Nach Ehrmann (2005, S. 180) sind folgende Kriterien zu erfüllen:

 

  • Strenge Objektivität

  • Wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit

  • Zugang zu den Beurteilungen für in- und ausländische Institutionen

  • Transparenz hinsichtlich der angewandten Methoden

  • Verschiednen Veröffentlichungspflichten

  • Ausreichend Ressourcen im Hinblick auf Mitarbeiter und Know-how

  • Glaubwürdigkeit

 

Wichtig zu erwähnen ist, dass die Zuordnung der standardisierten Risikogewichte (20, 50, 100 beziehungsweise 150 Prozent) zu den jeweiligen Bonitätsbeurteilungskategorien (zum Beispiel „AAA“ bis „AA-“)  ebenfalls durch die Aufsichtsinstanzen verantwortet wird. Das heißt weder die Banken, noch die Ratingagenturen entscheiden darüber, welche Bonitätsbeurteilungen welchen Risikogewichten entsprechen. Diese erfolgte Zuordnung wird in der folgenden Übersicht deutlich:

 

 

In der Darstellung wird deutlich, dass Unternehmen ohne ein externes Rating, wie es derzeit noch bei dem überwiegenden Teil der Unternehmen der Fall ist, eine Risikogewichtung in Höhe von 100 Prozent erfahren, was analog zzu dem Verfahren in Basel I laufen würde.

Anhand eines Beispiels, wie es in der Realität tatsächlich auftreten kann, soll nun noch einmal der signifikante Unterschied zwischen Basel I und Basel II dargestellt werden.

 

Annahme:

Zwei Kreditnehmer A und B erhalten jeweils einen Kredit in Höhe von 1 Million Euro. Hierbei hat Kreditnehmer A eine ausreichende Bonität, während die Zahlungsfähigkeit von Kreditnehmer B risikobehaftet ist. Durch folgende Darstellung wird die unterschiedliche Berechung, aufgrund des von der Ratingagentur durchgeführten Ratings und der sich daraus ableitenden unterschiedlichen Risikogewichtung, deutlich:

 

 

Wie aus der obrigen Darstellung ersichtlich, ist zwar die Eigenkapitalunterlegung insgesamt gleich geblieben, was hier jedoch zufällig ist, da von einem Kreditnehmer mit sehr hoher Bonität und einem Kreditnehmer mit sehr schwacher Bonität ausgegangen wird. Dies ist nicht zwangsläufig so. Deutlich jedoch wird, dass Basel II die Bonität der Schuldner berücksichtigt und demzufolge bei risikoreichen Kreditengagements mehr und bei risikoarmen Kreditengagements weniger Eigenkapital unterlegt wird.

Die vierte Auswirkungsstudie der Deutschen Bundesbank (QIS 4) hat die Auswirkung von Basel II auf die Mindesteigenkapitalanforderungen der Banken untersucht. Eine der vielen Analysen ergab, dass ein Großteil der teilnehmenden Banken zumindest den IRB-Basisansatz zur Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung ihres Kreditrisikos verwendet (vgl. Marek 2006, S. 476). Dieser sowie der erweiterte IRB-Ansatz soll im Folgenden erklärt werden.

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4.2. IRB-Ansätze – internes Rating

 

Der IRB-Basisansatz sowie der fortgeschrittene IRB-Ansatz bauen auf dem internen Ratingverfahren der Kreditinstitute auf. Ebenso wie bei den Ratingagenturen, müssen diese aufsichtsgerecht von der BaFin anerkannt sein. Das Kreditinstitute muss ein geeignetes Ratingverfahren entwickeln, wodurch es ohne Probleme möglich ist, den Kreditnehmer zu einer im Vorfeld klar definierten Ratingklasse zuzuordnen. Zusätzlich müssen die Banken, welche einen der IRB-Ansätze zählen, „Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeiten PD, Probability of Default) für jede der jeweiligen Ratingklassen schätzen. Diese Schätzungen müssen „die konservative Einschätzung einer langfristigen Durchschnitts-PD der Ratingklasse darstellen“ und sollten dementsprechend auf historischen Erfahrungswerten und empirischen Nachweisen basieren, wobei die funktionale Beziehung zwischen der PD und dem dazugehörigen Risikogewicht vom Baseler Ausschuss vorgegeben ist (vgl. Füser, Heidusch 2003, S. 41).

Im Unterschied zu dem Standardansatz können die Risikogewichte zwischen nahezu 0 Prozent und 100 Prozent variieren, während beim Standardansatz nur die Möglichkeit der Risikogewichtung von 20, 50, 100 und 150 Prozent erfolgen kann, wie bereits oben schon erläutert wurde. Die Berechung der Risikogewichte ist sehr komplex, womit allerdings der Kreditnehmer nicht in Berührung kommt. Der IRB-Ansatz und der fortgeschrittene IRB-Ansatz unterscheiden sich dann nochmals in ihrer Komplexität, was im Folgenden dargestellt wird (vgl. Füser, Heidusch 2003, S. 41).

 

Die IRB-Ansätze bestehen aus mehreren Komponenten. Hierbei gibt es demnach zu unterscheiden:

 

  1. EAD = Exposure at Default (Kredithöhe zum Ausfallszeitpunkt)

  1. LGD = Loss Given Default (Ausfallquote in Prozent des Kredits)

  1. M = Maturity (Restlaufzeit des Kredits)

  1. PD = Probability of Default (Einjährige Ausfallwahrscheinlichkeit)

 

der Unterschied zwischen dem IRB-Basisansatz und dem fortgeschrittenen IRB-Ansatz besteht darin, dass beim IRB-Basisansatz lediglich die PD bankintern ermittelt wird. Alle übrigen Werte sind vorgegebene Werte des Ausschusses. Beim fortgeschrittenen Ansatz werden alle Werte auf Basis von bankinternen Schätzungen ermittelt (vgl. Ehrmann 2005, S. 188).

Da sich, wie die vierte Auswirkungsstudie besagt, ein Großteil aller Banken für das interne Rating entscheiden wird, nimmt das Rating einen enorm wichtigen Part der ersten Säule des Dreisäulenkonzeptes ein. Leider würde es den Rahmen dieser Arbeit sprengen auf dieses Thema mit seinen Anforderungen und Ansätzen etc. einzugehen.

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5. Fazit

 

Der Countdown für die Umsetzung von Basel II läuft und die Vorbereitung der Banken sind weitestgehend abgeschlossen. Man kann davon ausgehen, dass ein Großteil der Kreditinstitute bereits jetzt den Alltag von Basel II lebt und ihre Kreditkunden langsam an die steigenden Anforderungen bezüglich des Ratings heranführt. Dies allein ergibt sich schon aus den jährlich stattfindenden Krediten – und Jahresabschlussprüfungen durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Besonders wichtig ist jedoch, dass auch die kleinen bis mittelständische Unternehmen perfekt vorbereitet sind. Es macht sich durchaus bezahlt, die durch das neue Ratingsystem, gestiegenen Anforderungen zu erfüllen, denn risikoreiche Unternehmen werden zukünftig keine Kredite zugesagt bekommen, beziehungsweise müssen einen höheren Kreditzins in Kauf nehmen. Insofern werden durch Basel II die Kreditnehmer niedriger Bonität einen Nachteil erhalten. Somit ist das eingangs erwähnte Defizit von Basel I beseitigt und die Zielsetzung von Basel II gelungen, zumindest in der Theorie. Die praktischen Auswirkungen werden mit dem Eintreten von Basel II im Jahre 2007 zu erkennen sein.

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Literaturverzeichnis

 

Behr, Patrick / Fischer, Jörg (2005): Basel II und Controlling, Wiesbaden 2005

Braatz, Jürgen (2005): Neue Spielregeln bei der Kreditvergabe, in: Arbeit und Arbeitsrecht-Personal-Profi, Ausgabe 10/2005

Brezski, Eberhardt / Claussen, Carsten / Korth, Michael (2004): Rating Basel II und die Folgen, Stuttgart 2004

Burkhard, Katrin / Gaumert, Uwe (2006): Zentrale Fragen der Kreditfinanzierung, in: Die Bank, Ausgabe 04/2006

Deutsche Bundesbank (2007): Basel II – Säule 1:  Mindestkapitalanfeorderungen, in URL: http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel_saeule1.php (Stand: 01. Januar 2007)

Deutsche Bundesbank (2007): Basel II – Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren - Der "Supervisory Review Process" (SRP), in URL: http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel_saeule2.php (Stand: 01. Januar 2007)

Deutsche Bundesbank (2007): http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_php (Stand: 01. Januar 2007)

Deutsche Bundesbank (Hrsg.) (2004): Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Ausgabe 09/2004

Ehlers, Harald (2003): Rating, Herne / Berlin 2003

Ehrmann, Harald (2005): Risikomanagement Rating-Basel II, Ludwigshafen (Rhein) 2005

Förderland (2007): Basel II, in URL: http://www.foerderland.de/355.0.html (Stand: 01. Januar 2007)

Füser, Karsten / Gleißner, Werner (2005): Rating-Lexikon, München 2005

Füser, Karsten / Heidusch, Mirjam (2003): Rating, Planegg / München 2003

Marek, Michael (2006): Bsel II – mehr als eine Säule, in: wisu das wirtschaftstudium, Ausgabe 04/2006

o.V. (2007): Basel II, in URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Basel_II (Stand: 01. Januar 2007)

Sanio, Jochen (2006): Am Anfang war die Kriese, in: Die Bank, Ausgabe 05/2006

 

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